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Prozess
24.07.2018

Kamen zu viele Feuerwehrleute zum tödlichen Unfall?

Für die Feuerwehren aus Syrgenstein und Bachhagel war es ein dramatischer Einsatz: Im Januar 2016 stießen auf der Syrgensteiner Umgehung auf spiegelglatter Fahrbahn zwei Autos zusammen. Eine 58-Jährige starb noch an der Unfallstelle. Eine Versicherung zweifelte nun die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes an.
Foto: Archivfoto: Mario Obeser

Sechs Feuerwehren aus dem Bachtal helfen bei einem tödlichen Unfall. Doch die Versicherung weigert sich, komplett zu zahlen.

Der Prozess läuft eineinhalb Stunden, da platzt Marco Minolfo der Kragen. „Nur noch eines“, erhebt er seine Stimme, steht vom Stuhl, auf dem er als Zeuge ausgesagt hat, auf, haut mit seiner Mappe auf den Tisch und zeigt mit dem Finger auf die Rechtsanwältin. „Wenn die Versicherung nicht zahlt, bin ich der Erste, der aus der Feuerwehr austritt.“

Minolfo ist Mitglied der Syrgensteiner Feuerwehr. Er leitete den Einsatz der Wehr im Januar 2016, als eine 58-jährige Autofahrerin bei einem Verkehrsunfall bei Syrgenstein von einem anderen Auto erfasst wurde und tödlich verunglückte. Die Geschehnisse von damals wurden am Montag vor dem Augsburger Verwaltungsgericht aufgerollt. Die Versicherung der Halterin des Fahrzeuges, das den Unfall verursacht hat, weigert sich, die Kosten des Einsatzes komplett zu übernehmen. Die Versicherung zweifelt die Verhältnismäßigkeit an, sowohl, was die Anzahl der Einsatzkräfte angeht als auch die Zeit, die die Feuerwehrleute laut Abrechnung vor Ort waren. Dies waren, je nach Wehr, großteils zwischen vier und sechs Stunden. Auch Aspekte wie Fahrt- und Materialkosten kommen beim Prozess auf den Tisch. Als Zeugen sind Feuerwehrleute der sechs Wehren aus Syrgenstein und Bachhagel geladen, auch Kreisbrandmeister Ralf Merkle sagt aus. Es geht um die Frage, ob die Einsatzkosten von insgesamt rund 11000 Euro, die die Verwaltung abgerechnet hat, angemessen sind. Dabei spielen nur technische Hilfsleistungen wie etwa Straßensperrungen eine Rolle, Rettungsmaßnahmen selbst können Gemeinden laut Gesetz nicht abrechnen.

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