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  3. Unterglauheim / Augsburg: Kritik an Richterin: Säuglings-Fall landet beim Bundesgerichtshof

Unterglauheim / Augsburg
30.07.2020

Kritik an Richterin: Säuglings-Fall landet beim Bundesgerichtshof

Der Fall des ausgesetzten Säuglings von Unterglauheim (Kreis Dillingen) landet am Bundesgerichtshof. Die Verteidigerin hat Revision gegen das Urteil des Augsburger Landgerichts eingelegt.
Foto: Jakob Stadler

Plus Im Prozess um den ausgesetzten Säugling von Unterglauheim hat die Verteidigerin Revision eingelegt. Die Rechtsanwältin kritisiert das Gericht scharf.

Der Fall des ausgesetzten Säuglings von Unterglauheim (Kreis Dillingen) landet am Bundesgerichtshof. Wie Cornelia McCready, die Verteidigerin der 32-jährigen Mutter, gegenüber unserer Redaktion bestätigt, hat sie für ihre Mandantin Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof wird somit das Urteil überprüfen.

Ausgesetzter Säugling von Unterglauheim: Fall landet am Bundesgerichtshof

Das Schwurgericht des Augsburger Landgerichts hatte die Angeklagte vergangene Woche wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Noch im Gerichtssaal hatte McCready angekündigt, dass sie dieses Strafmaß aller Voraussicht nach nicht akzeptieren wird. Nun ist es offiziell: Das Urteil des Schwurgerichts ist nicht rechtskräftig.

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Die Diskussion ist geschlossen.

30.07.2020

Also hier wird wieder mal aus Nichts ein Empörungshype gemacht. Die Richterin hat ja g e r a d e n i c h t gesagt, dass alle Behindertern doof sind, man muss doch nur lesen können. Sie hat gesagt, die Angeklagte habe sich "doof gestellt", sie ist - nach Ansicht des Gerichts - zwar intelligenzmäßig eingschränkt, aber eben nicht so "doof", wie sie sich stellt. Bitte: Es ist doch ein gravierender Unterschied, ob ich Behinderte pauschal als doof bezeichne (was hier definitiv nicht gemacht wurde) oder ob ich sage, jemand stellt sich doof - weil es halt für ihn/sie günstiger ist. Damit bringe ich doch eher das Gegenteil zum Ausdruck, nämlich dass jemand zumindest eine gewisse Portion Klugheit besitzt und nur so tut, als sei er/sie "doof". Aber so ist das halt heutzutage: Sofort wird hyperventilierend ein Empörungsszenario veranstaltet.

30.07.2020

Selbstverständlich hat die Richterin die Angeklagte als "doof" bezeichnet: Allein durch die Aussage, "sie wäre nicht so doof, wie sie sich stellt", wird unterschwellig eine gewisse "Doofheit" vorausgesetzt. Abgesehen davon sollte eine Richterin allgemein solche Äußerungen unterlassen!

31.07.2020

Genauso sehe ich das auch. Aber für manche Menschen ist halt Lesen und Verstehen viel zu schwer.

30.07.2020

Ein Gutachter hat geistige Einschränkungen bei der Angeklagten festgestellt. Die Verteidigerin moniert, dass dies bei dem Urteil nicht genügend gewürdigt wurde. Gleichzeitig betont sie aber, dass die Aussage der Richterin "dass sie nicht so doof sei, wie sie versucht sich darzustellen" ihre Mandantin verstört hätte. Zudem war diese geistig durchaus in der Lage ihre Schwangerschaft zu vertuschen, da die ihre Eltern ihr klar gemacht haben, dass sie kein weiteres Kind aufziehen würden. Auch war sie intelligent genug um die Geburt ohne Hilfe zu bewerkstelligen, was ich einer 12jährigen nicht zutrauen würde, und danach das Baby so abzulegen dass es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht so schnell gefunden würde. Und danach konnte sie alle Spuren beseitigen, die auf eine Geburt schließen lassen würden. Für mich passt das irgendwie nicht zusammen.
Die Aussage der Richterin war vielleicht etwas deplaziert und sie hätte sich anders ausdrücken können. Aber eventuell ging sie auch davon aus, dass die Angeklagte durch die eingeschränkte Intelligenz einen anderen Ausdruck nicht einordnen könnte.

30.07.2020

Der Meinung bin ich auch. Für mich ist das, bei der angeblichen Schwere der Behinderung, doch etwas zu strukturiert.

30.07.2020

Schwer geistig Behinderte sind in der Regel nicht einzuschätzen. Aktionen und Reaktionen erfolgen für geistig normale Menschen derart unlogisch, dass man nicht beurteilen kann wie die psychische Lage bei der Angeklagten während der Schwangerschaft und Geburt war. Diese Menschen leben teilweise in einer anderen Welt und haben ein anderes Verständnis von Verhalten, Recht und Ordnung.

30.07.2020

6 Jahre 3 Monate statt Lebenslänglich... ich finde die Richterin hat den Geisteszustand der Angeklagten schon gut berücksichtigt dabei

30.07.2020

Wenn man jemand als schwer geistig behindert einstuft und den Stand der Entwicklung bei einem 12-14-jährigen sieht, fragt man sich wie ein Gericht so ein Urteil fällen kann. Noch dazu, wenn eine Vorsitzende Richterin solche Äußerungen gegenüber der Angeklagten tätigt. Allerdings muss man auch den Einrichtungen, wie die Lebenshilfe, bei der die Angeklagte ja, wie berichtet. Zeitweise betreut/tätig war, kritisieren, dass nicht mehr auf den körperlichen Zustand geachtet wurde. Gerade solche Personen sind ja in einer regelmäßigen, ärztlichen Betreuung, sodass der Zustand als Schwangere hätte auffallen müssen, auch mit dem Hintergrund, dass ja schon 2 Kinder vorhanden sind. M.M nach kann diese Frau für Ihr Verhalten aufgrund der gesundheitlichen und geistigen Behinderung nicht voll (wenn überhaupt) verantwortlich gemacht werden.