Eine Kiste Bier als Schadensersatz
Eine Schlägerei nach dem Hexentanz in Lauingen endete vor Gericht. Einer der Angeklagten entschuldigte sich auf seine Weise.
Dillingen Etwas ratlos sitzt der 24-Jährige vor Richterin Ursula Janosi. Denn an das, was am Abend des Hextentanzes 2011 in Lauingen passiert ist, könne er sich beim besten Willen nicht mehr erinnern. Nur daran, dass er plötzlich im Krankenwagen gewesen sei. Schließlich habe er an diesem Abend bestimmt einen Kasten Bier getrunken. „Ich hatte Prellungen am ganzen Körper, beide Augen waren geschwollen“, sagt der junge Mann. Gut möglich, dass er sich die Verletzungen selbst zugezogen habe. „Ich war schon oft zu blöd zum Laufen in meinem Suff und bin dann im Krankenhaus wieder aufgewacht“, sagt der junge Mann aus Lauingen. Eine große Sache seien die Verletzungen aber nicht gewesen. „Mir ging’s eigentlich ganz gut.“
Eine Aussage, die die Richterin in der Verhandlung vor dem Amtsgericht sichtlich überraschte. „So was habe ich noch nie gehört“, so Janosi. Schließlich war der 24-Jährige an diesem Abend nicht einfach gegen eine Hauswand gestolpert, sondern zusammen mit seinem 32-jährigen Freund in eine Schlägerei geraten.
Auf dem Nachhauseweg waren die beiden Freunde auf einen 24-jährigen Elektriker und einen 25-jährigen Packer aus Dillingen getroffen. Auch sie hatten bereits feucht-fröhlich gefeiert – zusammen zwei Flaschen Wodka getrunken. So bedurfte es nur eines kleinen Wortgefechtes, um eine handfeste Auseinandersetzung vom Zaun zu brechen.
Der 24-Jährige und sein 32-jähriger Freund wurden dabei schnell zu Boden geschlagen. Das räumten auch die beiden Angeklagten ein. Doch was danach geschah, darüber gingen die Aussagen in der Verhandlung weit auseinander. Denn drei Mitglieder einer Gruppe, die an diesem Abend die Schlägerei zufällig mitbekommen hatte, sagten vor Gericht aus, dass auch als die Opfer schon am Boden lagen, mit den Füßen auf sie eingeschlagen worden sei. Äußerst brutal hätten sie die Schlägerei empfunden. Zumal der 24-Jährige in deren Verlauf mit dem Hinterkopf auf dem Randstein aufgeschlagen sei. Allerdings wichen ihre Aussagen im Detail stark voneinander ab, ebenso wie von ihren ursprünglichen Angaben, die sie kurz nach dem Vorfall bei der Polizei gemacht hatten. Noch dazu konnte sich auch das zweite Opfer nicht daran erinnern, dass es Tritte gegeben habe.
So verurteilte Richterin Ursula Janosi die beiden Angeklagten schließlich nicht wegen gefährlicher, sondern lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung. „Wir haben hier einfach zu wenig Beweismittel, die für ein Urteil zuverlässig verwertbar sind“, so ihre Begründung. Die Einlassungen der beiden Zeuginnen seien zu widersprüchlich gewesen. Der 24-jährige Angeklagte, der sich in dem Prozess auch noch wegen einer Ohrfeige an seinem Nachbarn verantworten musste, wurde zu 140 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt, sein 25-jähriger Freund zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. In seinem Fall fiel die Strafe höher aus, da er erst wenige Monate vor der Schlägerei aus dem Gefängnis entlassen worden war, wo er wegen schweren Raubes eingesessen hatte. Im Prozess entschuldigten sich beide Angeklagten noch einmal bei ihren Opfern. Bereits kurz nach der Tat hatten sie die Sache mit den Opfern privat ausgeräumt. Der 32-Jährige erhielt je 500 Euro von den beiden Angeklagten, der 24-Jährige einen Kasten Bier. „Bei ihnen ist das vielleicht nicht so produktiv“, kommentierte die Richterin mit Blick auf den jungen Mann. „Es war okay, mir hat es geschmeckt“, antwortete dieser.
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