Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Dillingen
  3. Prozess in Dillingen: Eine Kiste Bier als Schadensersatz

Prozess in Dillingen
11.08.2011

Eine Kiste Bier als Schadensersatz

Eine Kiste Bier.
Foto: Ralf Lienert

Eine Schlägerei nach dem Hexentanz in Lauingen endete vor Gericht. Einer der Angeklagten entschuldigte sich auf seine Weise.

Dillingen Etwas ratlos sitzt der 24-Jährige vor Richterin Ursula Janosi. Denn an das, was am Abend des Hextentanzes 2011 in Lauingen passiert ist, könne er sich beim besten Willen nicht mehr erinnern. Nur daran, dass er plötzlich im Krankenwagen gewesen sei. Schließlich habe er an diesem Abend bestimmt einen Kasten Bier getrunken. „Ich hatte Prellungen am ganzen Körper, beide Augen waren geschwollen“, sagt der junge Mann. Gut möglich, dass er sich die Verletzungen selbst zugezogen habe. „Ich war schon oft zu blöd zum Laufen in meinem Suff und bin dann im Krankenhaus wieder aufgewacht“, sagt der junge Mann aus Lauingen. Eine große Sache seien die Verletzungen aber nicht gewesen. „Mir ging’s eigentlich ganz gut.“

Eine Aussage, die die Richterin in der Verhandlung vor dem Amtsgericht sichtlich überraschte. „So was habe ich noch nie gehört“, so Janosi. Schließlich war der 24-Jährige an diesem Abend nicht einfach gegen eine Hauswand gestolpert, sondern zusammen mit seinem 32-jährigen Freund in eine Schlägerei geraten.

Auf dem Nachhauseweg waren die beiden Freunde auf einen 24-jährigen Elektriker und einen 25-jährigen Packer aus Dillingen getroffen. Auch sie hatten bereits feucht-fröhlich gefeiert – zusammen zwei Flaschen Wodka getrunken. So bedurfte es nur eines kleinen Wortgefechtes, um eine handfeste Auseinandersetzung vom Zaun zu brechen.

Der 24-Jährige und sein 32-jähriger Freund wurden dabei schnell zu Boden geschlagen. Das räumten auch die beiden Angeklagten ein. Doch was danach geschah, darüber gingen die Aussagen in der Verhandlung weit auseinander. Denn drei Mitglieder einer Gruppe, die an diesem Abend die Schlägerei zufällig mitbekommen hatte, sagten vor Gericht aus, dass auch als die Opfer schon am Boden lagen, mit den Füßen auf sie eingeschlagen worden sei. Äußerst brutal hätten sie die Schlägerei empfunden. Zumal der 24-Jährige in deren Verlauf mit dem Hinterkopf auf dem Randstein aufgeschlagen sei. Allerdings wichen ihre Aussagen im Detail stark voneinander ab, ebenso wie von ihren ursprünglichen Angaben, die sie kurz nach dem Vorfall bei der Polizei gemacht hatten. Noch dazu konnte sich auch das zweite Opfer nicht daran erinnern, dass es Tritte gegeben habe.

So verurteilte Richterin Ursula Janosi die beiden Angeklagten schließlich nicht wegen gefährlicher, sondern lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung. „Wir haben hier einfach zu wenig Beweismittel, die für ein Urteil zuverlässig verwertbar sind“, so ihre Begründung. Die Einlassungen der beiden Zeuginnen seien zu widersprüchlich gewesen. Der 24-jährige Angeklagte, der sich in dem Prozess auch noch wegen einer Ohrfeige an seinem Nachbarn verantworten musste, wurde zu 140 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt, sein 25-jähriger Freund zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung. In seinem Fall fiel die Strafe höher aus, da er erst wenige Monate vor der Schlägerei aus dem Gefängnis entlassen worden war, wo er wegen schweren Raubes eingesessen hatte. Im Prozess entschuldigten sich beide Angeklagten noch einmal bei ihren Opfern. Bereits kurz nach der Tat hatten sie die Sache mit den Opfern privat ausgeräumt. Der 32-Jährige erhielt je 500 Euro von den beiden Angeklagten, der 24-Jährige einen Kasten Bier. „Bei ihnen ist das vielleicht nicht so produktiv“, kommentierte die Richterin mit Blick auf den jungen Mann. „Es war okay, mir hat es geschmeckt“, antwortete dieser.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.