Was dürfen Zivilisten in einer Kaserne wie in Dillingen?
Plus Eine junge Frau wirft einem Soldaten vor, sie in der Dillinger Luitpoldkaserne vergewaltigt zu haben. Vor Gericht beschreiben die Beteiligten eine durchzechte Nacht auf der Stube. Doch darf so etwas überhaupt sein?
Der Fall hat enormes Aufsehen erregt: Eine junge Frau hatte einem ehemaligen Soldaten der Dillinger Luitpoldkaserne vorgeworfen, sie nach einer durchzechten Nacht auf seiner Stube vergewaltigt zu haben. Im Prozess vor dem Dillinger Amtsgericht Ende November traten Details über gemeinsame Trinkspiele und Übernachtungen in der Kaserne zutage. Doch welche Regeln gelten eigentlich für Zivilisten, die sich in einer Kaserne aufhalten? Und wann darf man überhaupt auf militärisches Gelände?
So werden die Regeln in Dillingen umgesetzt
Dieter Obermayer, Presseoffizier des Informationstechnikbataillons 292 in Dillingen, erklärt auf Nachfrage die Regeln: So werden Besucher, wie auch die Soldaten, beim Zutritt zur Kaserne kontrolliert. Entsprechend ihrer Zutrittsgenehmigung dürfen sie sich dann frei, anlassbezogen oder in Begleitung in der Kaserne bewegen. Geregelt wird das Zusammenleben in Kasernen und der Zutritt zu ihnen nicht nur durch zivile Regularien, sondern auch durch spezifische Vorgaben der Bundeswehr, die unter anderem in der Kasernenordnung festgeschrieben sind. Diese ist etwa mit einer Hausordnung zu vergleichen.
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