Frau aus dem Dillinger Raum hat Betrugsopfer „gemolken wie eine Kuh“
Eine amouröse Internetbekanntschaft endet für einen Augsburger mit einem Desaster. Die Angeklagte kommt gerade noch mit einer Bewährungsstrafe davon.
Es sind nicht Möbel- oder Autohändler, die auf einem Internetportal mit dem Schlagwort „kaufmich“ ihre Waren anpreisen. Hier werden vielmehr Männer fündig, die auf der Suche nach sexuellen Diensten von Frauen sind und dafür bezahlen. Nicht immer geht es bei derartigen Internetbekanntschaften nur um die Erotik. Mitunter endet ein solches amouröses Abenteuer böse mit einem emotionalen und finanziellen Desaster. „Romance Scam“ nennen Experten die perfide Masche, wenn Liebe nur geheuchelt und Mittel zum Zweck ist, einen Menschen abzuzocken. Viel Lehrgeld musste ein 36-jähriger Augsburger zahlen, der sich im Internet mit einer zwei Jahre älteren Frau aus dem Raum Dillingen eingelassen hatte. Die stand nun wegen dreifachen Betrugs vor einem Schöffengericht unter Vorsitz von Daniel Grimm.
Offen und freimütig schildert der Augsburger als Zeuge, wie er im Dezember 2019 im Internet nach käuflichem Sex suchte, auf die Angeklagte stieß, die ihn dann in Augsburg besuchen kam. „Ich habe 250 Euro bezahlt beim ersten Mal“, erinnert sich der Mann. „Tage später kam sie wieder, dann musste ich nicht mehr zahlen.“ Sympathie sei von beiden Seiten da gewesen, es sei eine lockere Beziehung entstanden. „Ich habe gewusst, dass sie verheiratet ist, sie aber sagte, sie wolle sich von ihrem Mann trennen.“
Die Frau bat den Augsburger um einen Kredit für ein Auto
Ab dem Sommer 2020, so erzählt der Zeuge am Augsburger Amtsgericht, sei es dann immer wieder ums Geld gegangen. „Sie wünschte sich ein neues Auto und bat mich um einen Kredit. Ich habe ihr vertraut, kaufte für 66.000 Euro einen VW-Bus.“ Sie habe Waren im Internet bestellt für über 1000 Euro – Jeans, Saunahandtücher, Bettwäsche, einen Teppich. Gezahlt habe er dafür. Irgendwann im Frühsommer 2020 habe sie ihm erklärt, sie wolle die Firma ihres Mannes übernehmen, allerdings benötige sie dazu 75.000 Euro für die Abwicklung. Die angebliche Übernahme des Geschäfts sollte der Start für eine glückliche Zukunft der beiden sein, habe die Angeklagte vorgemacht.
In einer WhatsApp-Nachricht, die im Gerichtssaal vorgelesen wird, schreibt die Frau: „Ich habe einen Bausparvertrag über 65.000 Euro aufgelöst. Ich möchte mit dir etwas aufbauen. Dann können wir uns ein Haus einrichten.“ Für den Zeugen waren diese Worte eine echte Liebesbotschaft. Er sagt: „Ich fühlte mich damals glücklich. Noch nie habe ich von einer Frau eine so schöne Nachricht bekommen.“ Im Überschwang der Gefühle nahm der 35-Jährige einen Kredit über 75.000 Euro auf und überwies das Geld auf ein von der Frau angegebenes Konto.
Die Beziehung nimmt auf einmal ein schleichendes Ende
Im Juni 2020 nahm die Beziehung ein schleichendes Ende. „Sie sagte, sie habe keine Zeit. Und ich merkte langsam, dass sie mich immer belogen hat, dass ich einer Betrügerin auf den Leim gegangen bin“, schildert der Zeuge das für ihn bittere Ende. Das Geld sei wohl weg. Er sei finanziell am Ende, werde Privatinsolvenz beantragen. Und psychisch gehe es ihm auch nicht gut.
Die Angeklagte („Ich führe mit meinem Mann eine offene Ehe“) lässt über ihren Anwalt Roland Aigner ein formales Geständnis vortragen, sagt, es tue ihr sehr leid. Und dass alles eine Dummheit gewesen sei. Sie wolle Wiedergutmachung leisten, die „Nebentätigkeit“ im Internet habe sie beendet, versichert sie dem Gericht. Eine Polizeibeamtin berichtet als Zeugin, die Angeklagte und ihr Mann seien „hoch verschuldet“, die Firma des Mannes sei in Liquidation, es gebe auch keinen Bausparvertrag, wie die Angeklagte vorgetäuscht habe.
Prozess um Liebesbetrug: "Gerade noch" Bewährung für die Angeklagte
Staatsanwalt Andreas Roth vermisst am Ende ein „reuiges Geständnis“, bemängelt, dass die Angeklagte bislang keine Wiedergutmachung geleistet habe, kann sich aber dennoch durchringen, Bewährung zuzubilligen, wie er am Ende fordert. Verteidiger Aigner („Meine Mandantin ist keine typische Heiratsschwindlerin“) hält eine Bewährungsstrafe ebenfalls für ausreichend. Das Schöffengericht urteilt wie beantragt. „Mit großen Bauchschmerzen“, wie Richter Grimm sagt, habe man „gerade noch“ Bewährung gewährt. Die Angeklagte habe den Geschädigten „wie eine Kuh gemolken, bis er am Ende nichts mehr hatte“.
Die Auflagen, die die Frau innerhalb der Bewährungszeit von vier Jahren erfüllen muss, sind happig: Sie muss an das Opfer 36.000 Euro in Monatsraten von 750 Euro bezahlen. Außerdem muss sie Wertersatz leisten in Höhe von 76.000 Euro. Das Urteil wird noch im Gerichtssaal rechtskräftig.
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