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  3. Lauingen: Zehn Stadträte fordern erneute Abstimmung über das Tierkrematorium in Lauingen

Lauingen
22.12.2021

Zehn Stadträte fordern erneute Abstimmung über das Tierkrematorium in Lauingen

Kaum ein Thema sorgte in den vergangenen Wochen in Lauingen für so viel Aufsehen: Eine Firma aus Niedersachsen will am Hergottsruhfriedhof ein Tierkrematorium errichten. Daraufhin hat sich eine Bürgerinitiative gegründet.
Foto: Homann (Archivbild)

Plus Ein Teil des Lauinger Stadtrats ist für die Aufhebung der bisher getroffenen Beschlüsse. Der Dritte Bürgermeister stellt den Nutzen der Anlage infrage. Wie es jetzt weitergeht.

Die Diskussion um das geplante Tierkrematorium in Lauingen nimmt eine neue Wendung: Zehn Stadträtinnen und Stadträte haben in der Sitzung am Dienstagabend einen Antrag eingebracht. Das Ziel: die Aufhebung aller bislang gefasster Beschlüsse zu dem Thema. Und das hat nicht nur mit den rund 1200 Unterschriften zu tun, die die Bürgerinitiative gesammelt hat.

Vorgestellt hat den Antrag Dritter Bürgermeister Dietmar Bulling (SPD). Er fasst sich in der Sitzung kurz: Die Beschlüsse für das Tierkrematorium seien dem Stadtrat nach sehr kurzer Vorlaufzeit zur Abstimmung vorgelegt worden. In den vergangenen Wochen, in denen Anwohnerinnen und Anwohner auf die Barrikaden gingen, Unterschriften sammelten und sich eine Bürgerinitiative (BI) mitsamt Bürgerbegehren geformt hat, sei immer deutlicher geworden, dass die „uns vorgelegten Informationen nicht umfassend und nicht eindeutig waren“. Der Stadtrat soll darüber abstimmen, die Beschlüsse vom Oktober aufzuheben. Falls das nicht klappt, wollen die Fraktionen der SPD, FDP und Grünen gemeinsam ein Ratsbegehren auf den Weg bringen. Dann würden wiederum die Lauinger Bürgerinnen und Bürger über das Tierkrematorium abstimmen. Parallel dazu läuft aktuell das Bürgerbegehren. Wenn es erfolgreich ist, steht ein Bürgerentscheid an, bei dem ebenfalls die Lauingerinnen und Lauinger abstimmen dürfen.

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23.12.2021

Ergänzung zu meinem Kommentar von soeben:
Sollte die Entscheidung im Rahmen eines Bürgerentscheids erfolgen ist das natürlich - egal wie dieses ausgeht - für mich absolut verbindlich und in Ordnung!!! Das ist dann der Wille der Abstimmenden!!
Helmut Sauler