Körperverletzung beim Wertinger Volksfest: Gab es ein zweites Messer?
Plus Das Augsburger Amtsgericht vernimmt am zweiten Verhandlungstag weitere Zeugen, darunter einen 15-jährigen Schüler. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist.
Zweiter Verhandlungstag im Verfahren gegen einen zur Tatzeit 26-jährigen Mann, der im vergangenen Mai im Umfeld des Wertinger Volksfestes einem 16-jährigen Jugendlichen mit einem Messer in den Oberarm und den Rücken gestochen haben soll. Weitere Zeugen der Tat schilderten ihre Erlebnisse, ein Ermittlungsrichter sprach im Zeugenstand über die Umstände des Haftbefehls gegen den Angeklagten, der von seinem Verteidiger damals als Opfer dargestellt wurde. Der Angeklagte selbst schweigt nach wie vor zu den Vorwürfen.
Ein Streifenpolizist aus Wertingen berichtete dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Silke Knigge, wie er und sein Kollege den Angeklagten an jenem Nachmittag des 13. Mai 2023 festgenommen hatten. Nachdem es einen Notruf gegeben habe, sei die Polizei von der Alemannenstraße her Richtung Volksfestgelände gefahren. Dort, so der Polizist im Zeugenstand, sei ihnen ein Mann entgegengekommen, auf den die Beschreibung eines mutmaßlichen Tatbeteiligten gepasst habe. Der Mann, es handelte sich um den Angeklagten, habe zunächst versucht, davonzulaufen, als die Polizisten auf ihn zukamen, konnte aber sogleich eingeholt werden. In einer Stichstraße, so der Beamte, habe man sich dem Mann genähert und dabei erkennen können, dass er ein Messer in der Hand gehalten habe. Es handelte sich um ein geöffnetes Klappmesser, an dem die Polizisten Blutanhaftungen hätten erkennen können.
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