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22.11.2017

AWV warnt vor illegaler Sammlung

Schrott darf nicht abgestellt werden

In Genderkingen und in Niederschönenfeld im Ortsteil Feldheim wurden Flugblätter verteilt, in denen eine ungarische Familie auffordert, am Donnerstag, 23. November, unter anderem Elektrogeräte, Rasenmäher, Kettensägen, Mopeds, Kompressoren, Gaskessel sowie brauchbare Haushaltsgegenstände an den Straßenrand zu stellen. Der AWV Nordschwaben rät dringendst davon ab, sich an der Sammlung zu beteiligen. Es handelt sich demnach um eine nicht genehmigte Sammlung. Abgesehen davon, dass defekte Elektrogeräte nicht einfach abgestellt werden dürfen, ist auch nicht gewährleistet, dass die Gegenstände ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, wie der AWV in einer Mitteilung an unsere Zeitung schreibt, dass Straßensammlungen vorab und rechtzeitig angezeigt und vom Landratsamt genehmigt werden müssen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass sich die Sammler ausreichend zu erkennen geben müssen, also mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer. Außerdem muss der Sammler den Verbleib der zu verwertenden Abfälle aufzeigen. Damit soll gewährleistet werden, dass gesammelte Gegenstände ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden.

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