Beim Militär hat sich der Wind gedreht
Die geplanten Anlagen bei Wallerdorf und Wächtering schienen schon vom Tisch. Doch jetzt stimmt das Luftamt dem Antrag zu. Interessensgemeinschaft ist empört
Im vergangenen Sommer schien alles erledigt. Die Höhe der möglichen Windräder bei Strauppen (Gemarkung Wächtering) und Wallerdorf darf wegen des Nato-Flugplatzes in Neuburg nur 614 Meter über Normalnull betragen. Der Grund: Flugbetrieb und Radarerfassung dürfen nicht gestört werden. Da aber das Gelände schon rund 500 Meter hoch ist, blieben nur etwas mehr als 100 Metern für die Anlagen übrig. Aus wirtschaftlicher Sicht wäre der Betrieb dann nicht rentabel. Das war der Sachstand im Juni 2012, als die Wehrbereichsverwaltung Süd der Stadt Rain mitteilte, dass innerhalb der Kontrollzone diese Höhenbeschränkung einzuhalten sei. Beim Militär hat man seine Meinung jedoch mittlerweile geändert. Dem Landratsamt Donau-Ries liegen nun positive Stellungnahmen der Wehrbereichsverwaltung und des Luftamts Süd in dieser Frage vor.
„Die ablehnende Haltung wurde zur Jahreswende aufgegeben und die Zustimmung mit der Begründung erteilt, dass eine Heraufsetzung der Radarführungsmindesthöhe im betroffenen Gebiet erfolgt sei“, teilt das Landratsamt auf Nachfrage mit. Für das Landratsamt als Genehmigungsbehörde sei lediglich ausschlaggebend, ob das Luftamt und die Wehrbereichsverwaltung die erforderliche Zustimmung erteilen – wie nun geschehen. Die fachliche Beurteilung der Zulässigkeit nach Luftrecht obliegt den Fachbehörden.
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