Klage: Mann will seine Waffen zurück
Weil ihm das Landratsamt nicht weiter erlaubt, Waffen zu besitzen, zieht ein Fünfstettener vor Gericht. Was eine Erbschaft mit der ganzen Sache zu tun hat.
Über diesen Besuch wird sich ein Mann aus Fünfstetten im Juli 2014 nicht gefreut haben. Als es klingelt und er die Tür öffnet, steht die Polizei vor ihm. Unter anderem wegen des Verdachts auf Nötigung durchsuchen die Beamten seine Wohnung. Später stellt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ein. Doch der Besuch der Polizisten hatte einen unerwünschten Nebeneffekt für den Mann: Sie fanden in seiner Wohnung Waffen, die gegen das Kriegswaffengesetz verstoßen – insgesamt 34 Stück.
Seit den 1990er-Jahren hat der Mann eine Erlaubnis, Waffen zu besitzen. 14 Stück sind beim Landratsamt Donau-Ries eingetragen gewesen. Da man bei ihm jedoch Kriegswaffen gefunden hat, entzog ihm das Landratsamt diese Erlaubnis. Dagegen klagte der Fünfstettener nun vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Zu einer Geldstrafe wegen unerlaubten Waffenbesitzes wurde er bereits verurteilt.
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