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  3. Justiz: Knast-Prozess: Hohe Haftstrafen für die Peiniger gefordert

Justiz
22.06.2020

Knast-Prozess: Hohe Haftstrafen für die Peiniger gefordert

Die JVA Kaisheim. Eine Frau soll einem Freigänger Drogen übergeben haben.
Foto: Wolfgang Widemann (Symbol)

Plus Die Gefangenen, die einen Mitinsassen gepeinigt haben, sollen viele weitere Jahre einsitzen. Die Angeklagten zeigen sich reuig.

Im Prozess vor dem Landgericht Augsburg um die perverse sexuelle Demütigung eines Häftlings in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen zwischen knapp viereinhalb und knapp siebeneinhalb Jahren für die angeklagten fünf Mithäftlinge gefordert. Die Verteidiger hielten weitaus geringere Gefängnisstrafen für ausreichend. Die 3. Strafkammer unter Vorsitz von Roland Christiani will das Urteil am Mittwoch, 14 Uhr, verkünden.

Was sich an jenem Abend des 15. April 2019 im Haftraum Nummer 7 an erniedrigenden und teils ekelerregenden Übergriffen abspielte, ist am Ende der Beweisaufnahme weitgehend unstrittig. Wer von den fünf Häftlingen sich in welcher Weise jeweils an den Aktionen beteiligte, darüber gehen die Meinungen freilich weit auseinander. Wie berichtet, wird den Gefangenen vorgeworfen, dem neu in die Gemeinschaftszelle hinzugekommenen Mithäftling, 39, eine gehörige Abreibung verpasst zu haben.

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