Knast-Prozess: Hohe Haftstrafen für die Peiniger gefordert
Plus Die Gefangenen, die einen Mitinsassen gepeinigt haben, sollen viele weitere Jahre einsitzen. Die Angeklagten zeigen sich reuig.
Im Prozess vor dem Landgericht Augsburg um die perverse sexuelle Demütigung eines Häftlings in der Justizvollzugsanstalt Kaisheim hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen zwischen knapp viereinhalb und knapp siebeneinhalb Jahren für die angeklagten fünf Mithäftlinge gefordert. Die Verteidiger hielten weitaus geringere Gefängnisstrafen für ausreichend. Die 3. Strafkammer unter Vorsitz von Roland Christiani will das Urteil am Mittwoch, 14 Uhr, verkünden.
Was sich an jenem Abend des 15. April 2019 im Haftraum Nummer 7 an erniedrigenden und teils ekelerregenden Übergriffen abspielte, ist am Ende der Beweisaufnahme weitgehend unstrittig. Wer von den fünf Häftlingen sich in welcher Weise jeweils an den Aktionen beteiligte, darüber gehen die Meinungen freilich weit auseinander. Wie berichtet, wird den Gefangenen vorgeworfen, dem neu in die Gemeinschaftszelle hinzugekommenen Mithäftling, 39, eine gehörige Abreibung verpasst zu haben.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.