Kommunalwahl 2020: Diese Regeln gibt es fürs Plakatieren
Plus Tausende Plakate von Kandidaten und Gruppierungen „zieren“ derzeit die Straßen in den Städten und Gemeinden. Dabei gibt es bisweilen Unterschiede, wie die Kommunen mit diesem Thema umgehen. Ein Überblick, was wo erlaubt ist.
Es ist kaum zu übersehen, dass es nicht mehr lange hin ist bis zu den Kommunalwahlen am 15. März. Das beweisen vor allem die vielen Plakate an den Straßen, Zäunen, Laternen und Tafeln in der Region, von denen die Kandidaten und Gruppierungen grüßen. Für das Anbringen der Plakate gibt es Regeln - doch diese werden nicht immer befolgt.
Verkehr darf durch Plakate nicht beeinträchtigt werden
Fast auf den Tag genau vor sieben Jahren hat sich das Innenministerium mit „Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen“ beschäftigt und den Parteien und politischen Gruppierungen in einer Bekanntmachung „angemessene Werbemöglichkeiten“ eingeräumt. Demnach dürfen nicht überall Plakate angebracht werden. So soll beispielsweise „an den Autobahnen und außerhalb der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Interesse der Verkehrssicherheit von jeder Plakatwerbung abgesehen werden“.
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