Polizei beanstandet mit Feuerwerken beladene Lastwagen
Warum die Beamten der Verkehrspolizei zwei Transporte beanstanden müssen und was auf die Fahrer und deren Firmen nun zukommt.
Die Verkehrspolizeiinspektion Donauwörth hat am Mittwoch und am Donnerstag insgesamt acht Lastwagen kontrolliert, die mit der Auslieferung von Feuerwerkskörpern an Supermärkte im Donau-Ries-Kreis beauftragt waren. Wenn man Feuerwerkskörper transportiert, unterliegt dies laut Polizei den besonderen Bedingungen des Gefahrgutrechts. Bei sechs Kontrollfällen gab es den Beamten zufolge keinen Grund zur Beanstandung: Ausrüstung und Ladungssicherung sowie die erforderlichen Begleitpapiere und Schulungsnachweise waren vorhanden.
Zwei der Transporte mussten jedoch bemängelt werden: In Harburg hatte der Fahrer die entsprechende Gefahrgutschulung nicht absolviert, keine Gefahrguthinweise mitgeführt und die entsprechenden Hinweistafeln am Fahrzeug nicht ausgeklappt.
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