Um 23 Uhr gehen die Lichter aus
Plus Das Volksbegehren „Artenvielfalt in Bayern“ hatte ein neues Gesetz zur Folge. Öffentliche Gebäude dürfen seitdem nur noch zeitlich begrenzt angestrahlt.
Weihnachtszeit ist immer auch Lichterzeit. In vielen Innenstädten funkeln Sterne, leuchten Girlanden und strahlen Christbäume auf öffentlichen Plätzen und privaten Grundstücken, um die dunkle Jahreszeit freundlicher zu machen.
Was für die einen romantische Gemütlichkeit bedeutet, ist für Natur- und Umweltschützer mit einem weitaus strengeren Begriff belegt: Lichtverschmutzung. Zu viel Helligkeit nach Sonnenuntergang, so haben Wissenschaftler belegt, bringt Flora und Fauna durcheinander – und wirkt sich auch auf den Biorhythmus des Menschen aus. Um Lichtverschmutzung einzudämmen, gibt es seit Sommer im Freistaat Bayern ein Gesetz. Eine Vorschrift, die nicht länger zulassen will, dass öffentliche Einrichtungen nach Belieben die Nacht zum Tage machen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.