Monheimer Todesfahrer: Über sieben Jahre Haft gefordert
Ein Urteil hat es im Prozess um die tödliche Karambolage nahe Monheim nicht gegeben. Staatsanwaltschaft lässt Mordanklage fallen.
Im Prozess um die Todesfahrt von Monheim hat die Staatsanwaltschaft Augsburg 7,5 Jahre Haft für den 28-jährigen Hauptangeklagten aus Monheim gefordert. Die Mordanklage wurde fallen gelassen. Jetzt lautet der Straftatbestand "verbotenes Kfz-Rennen mit Todesfolge". Es sei nicht nachweisbar, dass der 28-Jährige in jener Nacht mit Vorsatz gehandelt habe. Wie berichtet war der Monheimer in einem verheerenden Aufprall auf den Kleinwagen einer 54-Jährigen geprallt. Die Fahrerin war sofort tot. Ein Urteil wurde am Mittwoch nicht gesprochen.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten, Hans-Dieter Gross, hingegen bewerte die Geschehnisse vom April 2021 lediglich als fahrlässige Tötung. Das würde ein maximales Strafmaß von vier Jahren Haft bedeuten. Für den Beifahrer sah dessen Verteidigerin entsprechend kein strafrechtlich relevantes Verhalten – bei fahrlässiger Tötung gibt es keine Beihilfe. Lediglich für die eingestandenen Drogengeschäfte sei eine Geldstrafe akzeptabel.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.