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Gericht
20.11.2009

Todesfahrer stand unter Drogen

Weil er im Drogenrausch einen tödlichen Unfall verursacht hat, muss ein 24-jähriger Augsburger eineinhalb Jahre ins Gefängnis.

Aichach-Friedberg (drx) - Keine Chance hatte ein 68-jähriger Audi-Fahrer, als ihm im Juni letzten Jahres ein 23-jähriger Augsburger am Gallenbacher Berg auf der Verbindungsstraße von Laimering zur Bundesstraße B 300 die Vorfahrt nahm und ihn mit voller Wucht links rammte. Der Audi-Fahrer starb noch an der Unglücksstelle. Weil der Unfallverursacher zum Unfallzeitpunkt unter Drogeneinfluss gestanden hatte, verurteilte ihn das Amtsgericht Aichach wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

"Für mich steht fest, dass der Unfall auf den Drogenkonsum und seinen Folgen beruht", sagte Staatsanwältin Cornelia Seidl. Ein Rechtsmediziner hatte im Blut des 23-Jährigen Cannabis nachgewiesen. Etwa das Vierfache dessen, was erforderlich ist, um das Fahrvermögen einzuschränken. Den Cannabis-Konsum räumte der mittlerweile 24-Jährige voll ein. Er sei zu dem Zeitpunkt abhängig gewesen, hätte aber die Folgen nicht abschätzen können. Zwar unregelmäßig, aber öfter habe er Joints geraucht, sagte er aus. Als Konsequenz aus dem Unfall hat er laut eigener Aussage sein Leben ziemlich umgekrempelt. Besucht eine Therapie, hat die Ausbildung beendet und sich Hobbys gesucht. Damit er seinen Job nicht verliert, beschäftigt der Außendienstler einen Chauffeur, der ihn zu seinen Terminen fährt. "Ich versuche alles, um die Zukunft positiv zu gestalten." Alles Punkte, die ihm sowohl die Staatsanwältin als auch Richterin Nadine Grimm zugute hielten. Auch das Entschuldigungsschreiben an die Familie des Unfallopfers sowie die ehrliche Reue werteten sie zu seinen Gunsten. Gegen den 24-Jährigen sprach aber, dass er bereits mehrere Eintragungen im Verkehrsregister hat - eine davon für Fahren unter Alkoholeinfluss.

Die Richterin führte den Unfall ganz klar auf den Drogenkonsum des Angeklagten zurück. "Da kann es aus meiner Sicht einfach keine Bewährung geben."

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