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Fragen & Antworten
18.09.2018

Knöllchen im Ausland: So reagieren Sie auf Inkassoschreiben

Ein Knöllchen ist immer ärgerlich. Wer im Ausland mit seinem Wagen falsch parkt, muss teils mit Zusatzgebühren durch Inkassounternehmen rechnen.
Foto: Stefan Sauer, dpa (Symbolbild)

Nach dem Urlaub ist vor dem Ärger über Strafzettel. Viele ausländische Bußgeldstellen nutzen die Dienste von Inkassofirmen - das kann für Autofahrer teuer werden.

Schöne Erinnerungen sind das, was nach einem Urlaub zurückbleiben sollte. Doch die erholsamen Momente hinterlassen für viele Autofahrer einen bitteren Beigeschmack. Wochen oder Monate nach der Reise erhalten sie Post von einem Inkassounternehmen. Der Grund: unbezahlte Mautgebühren, Strafzettel wegen Falschparkens oder wegen verbotenen Fahrens in verkehrsberuhigten Zonen. Ein Verstoß im Ausland, der nachhaltige Folgen haben kann. Denn oftmals ist es nicht möglich, das Bußgeld vor Ort zu bezahlen. Erst später holen deutsche Inkassoanwälte oder -firmen die Strafzahlung ein. Das kommt den Autofahrern teuer zu stehen.

Warum treiben ausländische Kommunen und Bußgeldstellen ihre Forderungen mit Hilfe deutscher Inkassounternehmen oder Inkassoanwälte ein?

Auf Grundlage des EU-Rechts können ausländische Bußgeldstellen grenzüberschreitend Forderungen eintreiben. Laut ADAC seien aber die offiziellen Wege aufwendig. Und vor allem nicht lukrativ. Denn die Strafzahlung erhalten nicht die ausländischen Bußgeldstellen. Der Erlös geht an das Land, in dem das Bußgeld eingetrieben wird, erläutert der ADAC. Wenn deutsche Stellen ein ausländisches Bußgeld von Autofahrern aus Deutschland einfordern, fließt die Strafzahlung in die Hände des deutschen Staates. 

Daher beauftragen viele Kommunen oder Städte im Ausland private Inkasso-Unternehmen, um schnell und unbürokratisch das Bußgeld einzutreiben. Das geht zu Lasten der Autofahrer, die im Ausland gegen geltendes Recht verstoßen haben. Denn das Inkasso-Unternehmen fordert nicht nur die zu zahlende Strafe, sondern verlangt zudem hohe Gebühren für seine Tätigkeit. Mittlerweile hat sich das Eintreiben von Verkehrsbußen im Ausland als gewinnbringendes Modell für die Inkassobranche entwickelt, ist der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) überzeugt.

Wie viele Fälle sind bekannt?

Dass es sich bei diesen Vorgang nicht um Einzelfälle handelt, bestätigt ein ADAC-Sprecher. Die deutsche Inkassobranche hatte laut dem Automobilclub das vergangene Jahr rund 415.000 Fälle. Darin sind noch nicht diejenigen Forderungen enthalten, die über ausländische Inkassounternehmen oder -anwälte geltend gemacht werden.

Welche Länder fordern Bußgelder mittels Inkassounternehmen ein?

Das Vorgehen ist nicht neu. Bereits seit mehr als 15 Jahren beauftragen skandinavische Länder und Großbritannien Inkassoanwälte oder -firmen, um Geldbußen einzutreiben. Mittlerweile ist die Vorgehensweise vor allem in Ländern Süd- und Südosteuropas gang und gäbe, sagt der ADAC. Vor allem aus Italien und Kroatien kämen viele Bußgeldbescheide via Inkassounternehmen zu den Autofahrern. Die privaten Firmen stellen häufig horrende Forderungen. Der ADAC berichtet beispielsweise von einem slowenischen Anwalt, der von einem deutschen Autofahrer ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro forderte. Wäre die Strafe vor Ort fällig gewesen, hätte der Lenker für die fehlende Parkgebühr 16 Euro gezahlt. Auch die Stadt Rom gehe mit ähnlichen Methoden vor. Wer beispielsweise mit seinem Wagen in die verkehrsberuhigte Innenstadtzone der italienischen Hauptstadt fährt, dem drohe später eine Forderung von rund 250 Euro. Eigentlich kostet der Verstoß laut ADAC rund 100 Euro Geldbuße. Die restlichen 150 Euro erhält eine private Inkassofirma.

Wie sollen Autofahrer reagieren, wenn sie ein Inkassoschreiben erhalten?

Der ADAC empfiehlt, die Forderung auf jeden Fall ernst zu nehmen. Denn innerhalb des europäischen Rechts ist es möglich, die nicht bezahlten Bußgelder aus dem EU-Ausland hierzulande einzutreiben. Ist die Forderung berechtigt, kann der Fahrzeuglenker sich mit der ausländischen Bußgeldstelle in Kontakt setzen. Auf diesem Weg können Autofahrer versuchen, den zu zahlenden Betrag direkt an die Kommune oder Bußgeldstelle zu überweisen. Gegebenenfalls können Autolenker so den erhöhten Forderungen der Inkassofirmen entgehen. Der ADAC warnt jedoch: Es gibt in diesen Fällen keine eindeutige Rechtsprechung. Die Inkassounternehmen könnten versuchen, ihre Gebühren trotz vorheriger Zahlung einzutreiben. Daher sollten Autofahrer, die ein Inkassoschreiben erhalten, auf jeden Fall einen Rechtsrat von Seiten eines Anwalts oder Automobilclubs einholen. Am besten so schnell wie möglich. Denn den Autofahrern sind Fristen gesetzt, bis wann sie einen Einspruch einlegen können.

Wie vermeiden Autofahrer, dass ein Inkassounternehmen das Bußgeld eintreibt?

Hier gilt das Sprichwort: Vorbeugen ist besser als Heilen. Das bedeutet: Wer mit seinem Auto ins Ausland fährt, sollte sich vor Beginn der Reise über die geltenden Park- und Mautregelungen des Ziellandes informieren, empfiehlt der ADAC. Falls ein Knöllchen an der Windschutzscheibe klebt, sollte der Autofahrer unbedingt versuchen, die Bußgeldforderung vor Ort zu bezahlen. Wichtig sei es den Zahlungsbeleg aufzubewahren. Denn es könne passieren, dass ein Inkassounternehmen die Strafzahlung noch einholen möchte – und hierfür hohe Gebühren verlangt.

Was kann passieren, wenn ich das Geld nicht bezahle?

Wenn ein Bußgeld aus einem anderen EU-Staat nicht bezahlt wird oder ein Einspruch dagegen nicht erfolgreich ist, kann im schlimmsten Fall der Gerichtsvollzieher das Geld eintreiben. Wenn der Schuldner nicht zahlungsfähig ist, kann er beispielsweise Autos oder Schmuck pfänden.

Die Schweiz ist laut ADAC ein Sonderfall. So gäbe es zwar kein Eintreibungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz. Doch wer eine Bußgeldforderung des südlichen Nachbarn ignoriert, dem kann der Verstoß letztendlich vor Ort teuer zu stehen kommen. Denn falls der Schuldner erneut durch die Schweiz fährt, können Polizeibeamten ihn anhalten und das Strafgeld einfordern. Die Forderungen sind laut ADAC elektronisch hinterlegt. Mittels Videoaufzeichnungen können die Beamten Kennzeichen abgleichen. So überführt die Schweizer Polizei ehemalige Verkehrssünder.

Können Autofahrer für ein Vergehen im Ausland Punkte in Flensburg bekommen?

Nein. Ein Verstoß im Ausland interessiert Flensburg nicht, sagt der ADAC. Doch im EU-Ausland gibt es ähnliche Punktesysteme. Beispielsweise in Polen oder Italien. Wer in diesen Ländern öfters gegen Verkehrsregeln verstößt, kann auch als Deutscher im Ausland Punkte erhalten. Im schlimmsten Fall droht ein Fahrverbot. Dies gelte laut ADAC aber nur in dem jeweiligen Land.

Wer nach Belgien fährt, der sollte seine Warnweste im Gepäck haben. Denn bei einer Panne ist das Tragen der Sicherheitsweste Pflicht: Sonst werden bis zu 1375 Euro werden fällig.
5 Bilder
Das sind die teuersten Knöllchen im EU-Ausland
Foto: Hagen Lehmann, HUK-Coburg, obs
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Die Diskussion ist geschlossen.

18.09.2018

Da haben Sie leider nicht hinreichend genau recherchiert.
1. Parkverstöße aus dem Ausland können in D nicht eingetrieben werden sondern nur z.B. Geschwindigkeitsübertretungen, grobe Straßenverkehrsgefährdungen, etc.
2. Eine Anfrage von z.B. italienischen Behörden (Polizei, etc.) an deutsche Inkassounternehmen hat keinerlei Rechtsbestand. Aufgrunddessen sind derlei Einschreiben von deutschen Inkassofirmen nicht zu beachten und dienen lediglich der Einschüchterung der Bürger, die dann zu über 80 % den verlangten Betrag zahlen aus Angst vor Pfändung, Inhaftierung etc. Dieses Geld erhält dann (abzüglich der "Inkassogebühren") direkt der italienische Staat bzw die Behörde, die das veranlasst hat.
Die genannten Informationen sind auf Nachfrage genauso bei der Rechtsabteilung des ADAC zu bekommen.