Anwalt kritisiert „bürgerferne Mentalität im Landratsamt Günzburg“
Plus Ein Krumbacher Anwalt kritisiert die Günzburger Behörde wegen der Berechnung von Gebühren. Das Amt räumt Fehler ein – aber gibt ihm nicht in allem Recht.
Das Verwaltungsgericht Augsburg hatte dem Landratsamt Günzburg Anfang des Jahres erklärt, wie es seine Arbeit zu machen hat. Es ging um eine Werkstatt in Offingen, über deren angeblichen Lärm sich Nachbarn beschwert hatten. Das Landratsamt verließ sich einzig auf ein Protokoll einer Familie, um anhand dessen Zwangsgelder in Höhe von 6000 Euro gegen die Werkstatt anzudrohen. Die Behörde machte sich aber nicht selbst ein Bild. Dagegen ging der Geschäftsführer vor Gericht vor und bekam Recht, dem Landratsamt wurde unter anderem empfohlen, sorgfältiger zu arbeiten. Für den Krumbacher Anwalt Klaus Omasreiter ist das schon symptomatisch. Denn er hat noch ein anderes Beispiel, „wonach man den Eindruck gewinnen könnte, dass sich zumindest an bestimmten Stellen am Günzburger Landratsamt eine eher bürgerferne, ja überhebliche Mentalität eingeschlichen hat“, schreibt er unserer Zeitung.
Auch in diesem Fall habe das Verwaltungsgericht Augsburg auf einen Missstand hinweisen müssen, weil das Amt zuvor alles habe an sich abprallen lassen. Es ging um die Berechnung von Gebühren für das Erlassen von Widerspruchsbescheiden. Bei solchen Verfahren sollen die Bürger die Möglichkeit haben, Entscheidungen der Verwaltung „mit überschaubarem Kostenrisiko“ überprüfen zu lassen. Die Landratsämter in der Region würden dafür Gebühren zwischen 75 und 450 Euro berechnen, in Günzburg aber seien pauschal zehn Prozent berechnet worden. „Im Falle unseres Mandanten hatten wir Widerspruch gegen einen Erschließungsbeitragsbescheid in Höhe von 27.650 Euro erhoben. Das Landratsamt lehnte unseren Widerspruch ab und berechnete für diese Entscheidung eine Gebühr in Höhe von 2765 Euro“, empört sich der Anwalt.
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