Aus Heimtücke die Ex mit einem Beil erschlagen
Thannhausen Mit einem Beil soll ein 47-jähriger Iraker im September 2008 seine frühere Ehefrau in Thannhausen erschlagen haben. Ab dem 22. September wird dem Mann am Landgericht Memmingen der Prozess gemacht.
Fünf Verhandlungstage sind angesetzt, zu denen Dutzende Zeugen und mehrere Sachverständige geladen werden. Im November soll der Fall abgeschlossen sein, dann fällt ein Urteil. Die Staatsanwaltschaft geht von Mord aus - aus Heimtücke. Folgt das Gericht dem Antrag, dann bedeutet das: lebenslang für den Iraner.
Nach dem Strafgesetzbuch gilt als Mörder, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.