Entscheidung zur Biersteuer macht Brauer aus der Region fassungslos
Plus Seit 2004 wird die Biersteuer erhoben, nun erklärte das Bundesverfassungsgericht diese aber für verfassungswidrig. Das Geld bekommen die Brauer allerdings nicht zurück. Rudolf Feuchtmayr, Chef der Autenrieder Schlossbrauerei, erklärt, was aus seiner Sicht bei der Biersteuer alles falsch gelaufen ist.
Edmund Stoiber? Den würde Rudolf Feuchtmayr schon bedienen, wenn er in der Autenrieder Schlossbrauerei Gast wäre. Und das, obwohl er noch mit ihm ein paar Hühnchen zu rupfen hätte. Der Brauereichef und Gastronom erinnert an die Abstimmung im Bundesrat beim Dosenpfand, an das strikte Rauchverbot in Bayern.
Und an die Biersteuer, die seit 2004 erhoben wird. Die ist verfassungswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht am 11. Dezember 2018 festgestellt und dies vor wenigen Tagen bekannt gegeben. Die Brauereien aber bekommen das zu Unrecht kassierte Geld nicht zurückerstattet.
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