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  3. Gemeinderat: „Bürgerwohl ist in Jettingen-Scheppach ein Fremdwort“

Gemeinderat
17.05.2018

„Bürgerwohl ist in Jettingen-Scheppach ein Fremdwort“

Dass die Firma Cancom an ihrem Standort in Scheppach dem Boden so viel Wasser entnimmt, stört Gemeinderat Helmut Feuchtmayr.
Foto: Bernhard Weizenegger (Archivfoto)

Helmut Feuchtmayr wirft der Verwaltung vor, dass sie bei Baugenehmigungen für Firmen die Anwohner nicht mit ins Boot nimmt.

Die kurze Tagesordnung des Gemeinderats Jettingen-Scheppach war so schnell abgehakt wie selten. Doch dann kam der Punkt „Sonstiges“ und Helmut Feuchtmayr (Freie Wähler) holte zur Kritik an Verwaltung und vor allem am Bürgermeister aus. Dass das Rathaus eine riesige beleuchtete Werbetafel der Firma Roma genauso billige wie die hohe Wasserentnahme des Unternehmens Cancom, beides zum Schaden des nahegelegene Wohngebiets, konnte Feuchtmayr nicht nachvollziehen. Die betroffenen Anwohner würden weder im Vorfeld informiert noch würden ihre Sorgen ernst genommen. In Feuchtmayrs Augen werden die Bürger im Stich gelassen. „Die Allgemeinheit bleibt auf der Strecke, Bürgerwohl ist hier in Jettingen-Scheppach ein Fremdwort“, lautete sein knallhartes Urteil.

Bevor der Freie Wähler loslegte, entschuldigte er sich bei allen, dass er etwas mehr Zeit brauche. Dass er überhaupt die Zeit der Kollegen in Anspruch nehmen müsse, liege daran, dass der Bürgermeister seinem Wunsch, seine Themen Werbung und Wasser auf die öffentliche Tagesordnung zu setzen, nicht nachgekommen sei. Punkt eins seiner Kritik richtete sich gegen die Firma Roma. Diese habe an ihrem Gebäude im Scheppacher Gewerbegebiet einen überdimensionalen Werbeschriftzug angebracht, der nachts so beleuchtet sei, dass er die Bewohner des östlich gelegenen Wohngebiets störe. Die Werbung leuchte halb Scheppach aus, in der Winterzeit sei es extrem. „Rücksichtnahme sieht anders aus“, so Feuchtmayr. Und warum habe die Verwaltung nicht darauf eingewirkt, dass die Betonwand mit einer Bepflanzung aufgelockert werde? Feuchtmayr hatte kein Verständnis dafür, dass so eine Werbeanlage ohne Nach- und Hinterfragen zugelassen werde. Im Landratsamt sei ihm bestätigt worden, dass zwar die Leuchtreklame nach Westen hin im Rahmen des Bauantrages im März vergangenen Jahres baurechtlich genehmigt worden sei, die zweite nach Osten hin jedoch keine Genehmigung erfordere.

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