Veranstaltungen können ab 100 Gästen untersagt werden
Bei wem sich Organisatoren im Landkreis melden müssen, welche Angaben nötig sind – und was dann kommt.
Ein genaues Datum gibt es landkreisweit für Veranstaltungen jeglicher Art: Bis 19. April sind sie im Landkreis Günzburg ab 500 Personen generell verboten.
Veranstaltungen, die von mindestens 100 und bis zu 499 Personen besucht werden, müssen nach den Worten von Landratsamtssprecher Karl-Heinz Thomann im Landratsamt angezeigt werden. Dafür wurde eigens ein Postfach eingerichtet. Die Adresse lautet: corona@landkreis-guenzburg.de. Der Sprecher betont, dass diese Regelung sowohl für öffentliche wie auch private Veranstaltungen gilt.
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