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  3. Erschließung des ehemaligen Fliegerhorstgeländes: Bibertal und Kötz fürchten mehr Lkw-Verkehr

Erschließung des ehemaligen Fliegerhorstgeländes
10.02.2013

Bibertal und Kötz fürchten mehr Lkw-Verkehr

Die Umwandlung des ehemaligen Leipheimer Fliegerhorstgeländes (Archivfoto) in ein Gewerbegebiet bringt Bibertal und Kötz mehr Lkw-Verkehr.
Foto: Bernhard Weizenegger

Das neue Verkehrsgutachten weist es deutlich auf: Die Erschließung des Gewerbegebiets auf dem ehemaligen Fliegerhorst bringt für Kötz und Bibertal eine Zunahme des Lkw-Verkehrs.

Der Kötzer Bürgermeister Ernst Walter und Bibertals Rathauschef Robert Strobel sehen mit Sorge die Zahlen des neuen Verkehrsgutachtens, das jetzt im Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet präsentiert wurde. Vor allem die Prognose beim Schwerlastverkehr bedrückt Walter und Strobel. Wenn das neue Gewerbegebiet auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände durch eine Querspange von Bubesheim zum A8-Anschluss Deffingen angebunden würde, werden 2025 täglich 290 Lastwagen durch Schneckenhofen fahren. Derzeit sind es rund 190. „Das ist eine Zunahme von mehr als 50 Prozent“, klagt Strobel.

Noch mehr trifft dieses Szenario die Ortsdurchfahrt Großkötz. So würden dort 2025 auf der GZ 24, verglichen mit dem Jahr 2010, nach dem Bau der jetzt wieder ins Spiel gebrachten Querspange täglich 100 Lkw mehr fahren. Die Prognose gibt hier 240 Laster an. Bürgermeister Walter ist bereits jetzt mit der Situation in der Großkötzer Ortsdurchfahrt unzufrieden. Durch Lkw des Postfrachtzentrums sei sie „erheblich lärmbelastet“. Das Gutachten zeige keine Lösung auf – im Gegenteil. Die Bevölkerung befürchte, dass durch die geplante Sperrung der GZ 4 zwischen Leipheim und Bubesheim und der Staatsstraße 2018 zwischen Wasserburg und Bubesheim der Verkehr von Schneckenhofen her über Großkötz deutlich zunehmen wird. Kötz und Bibertal würden zu Besprechungen eingeladen, sagt Walter: „Offensichtlich wird bei der Entscheidungsfindung auf deren Meinung aber keinerlei Wert gelegt, obwohl sie sich finanziell am Verkehrsgutachten beteiligen.“ (bv)

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