Neue Beweise und ein neuer Verdacht
Urteil gegen die ehemaligen Vorsitzenden der Eisengießerei Bühler soll am 8. April verkündet werden
Burtenbach/Augsburg Im Frühjahr 2009 musste die Burtenbacher Eisengießerei Bühler AG Insolvenz anmelden. 101 Beschäftigte verloren dabei ihre Arbeit. Doch hätte sich das vermeiden lassen, wenn damals nicht fahrlässig gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen worden wäre? Seit nunmehr fünf Monaten prüft dies eine Wirtschaftsstrafkammer des Augsburger Landgerichts. Auf der Anklagebank: die damaligen Vorsitzenden von Vorstand und Aufsichtsrat der Eisengießerei: Bernd S. und Henning I. sowie Geschäftsführer Thomas W.
Nach mehreren gescheiterten Versuchen der Verteidiger, das Gericht für befangen zu erklären, zogen gestern die Richter von sich aus die Reißleine. Zwar hielten Staatsanwalt und Verteidiger ihre Plädoyers, aber nur bei zwei der drei Angeklagten. Was die vorgeworfenen Konkursdelikte und den Betrug an mehr als 100 Aktionären betrifft, wird es zu einem neuen Prozess kommen müssen. Richter Rudolf Weigel begründete die Entscheidung mit neuen Beweisanträgen der Verteidiger, aber auch mit einem neu aufgetauchten Verdacht. So geht die Staatsanwaltschaft derzeit Hinweisen nach, Gelder aus einem zweckgebundenen Millionenkredit könnten in dunkle Kanäle versickert sein. Sollte das Gericht dem gestrigen Strafantrag von Staatsanwalt Christian Engelsberger folgen, müssen beide Vorstände für drei Jahre ins Gefängnis. Anders als ihre Verteidiger, die auf Freispruch plädierten, hält die Staatsanwaltschaft eine vorsätzliche Untreue für bewiesen. Konkret geht es dabei um 220000 Euro.
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