Zehn Kilogramm Marihuana: Der Fall wird vor Gericht noch mal aufgerollt
Plus Drei Männer fahren für eine Drogenübergabe durch die halbe Republik, werden im Raum Günzburg erwischt und verurteilt. Jetzt wurde noch mal verhandelt.
Das Landgericht Memmingen hatte Kevin U. und Wolfgang W. aus dem Raum Berlin/Brandenburg bereits im Oktober vergangenen Jahres verurteilt: U. sollte sieben Jahre und neun Monate hinter Gitter, W. sieben Jahre. Die beiden, heute 32 und 31 Jahre alt, waren erst wenige Monate nach langen Haftstrafen aus dem Gefängnis entlassen worden, als sie am 23. Oktober 2019 auf einem Pendlerparkplatz in Günzburg-Deffingen von einem Hintermann zehn Kilogramm Marihuana abgeholt hatten. U. hatte das Marihuana prüfen sollen. Acht der zehn Kilo hätten dann mit der Post versendet werden sollen. Zwei Kilogramm hätte W. behalten dürfen, um mit dem Weiterverkauf seine Schulden zu begleichen. Doch sie wollten die Strafen nicht akzeptieren.
Die Anwälte der zwei Verurteilten hatten Rechtsmittel eingelegt
Die Anwälte der Verurteilten hatten Rechtsmittel eingelegt, der Fall war beim Bundesgerichtshof (BGH) gelandet. Der hatte im Juli das Urteil des Landgerichts bezüglich des Schuldspruchs geändert: Beide seien nur Mittäter. Das Landgericht habe damals nicht zwischen den Teilmengen differenziert. Es habe zwar den Unterschied zwischen eigenem und fremdem Handel gesehen, aber nicht berücksichtigt. Nun ging der Fall zurück an das Landgericht Memmingen.
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