Tod einer sechsfachen Mutter: BGH entscheidet über Revision
Der Revisionsantrag im Fall der gewaltsam getöteten Mutter aus Krumbach wird der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 1. Juli über den Revisionsantrag des Leitenden Oberstaatsanwaltes Dr. Johannes Kreuzpointner entscheiden. Der Memminger Chefankläger ist nach wie vor davon überzeugt, dass der inzwischen 44 Jahre alte Mann aus dem Neu-Ulmer Offenhausen die Frau mit einem Hammer getötet hat.
Deshalb solle das Verfahren neu aufgerollt werden. "Es darf nicht sein, dass ein Mörder frei herumläuft", sagte Kreuzpointner gestern gegenüber unserer Zeitung.
Die Chancen, dass es zu einem erneuten Prozess kommt, stehen nach Einschätzung des Leitenden Oberstaatsanwaltes sehr gut, zumal schon der Generalbundesanwalt die Revision befürwortet hat. Allein schon damit hatte Kreuzpointner eine wichtige Hürde in diesem Verfahren genommen.
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