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27.02.2015

Versicherung zahlt 45000 Euro

Am 27. März 2013 passierte das Malheur: Der Arm eines Baggers, der auf einem Tieflader transportiert wurde, rammte bei Günzburg die Brücke der Fliegerhorstbahn.

Fliegerhorstbahn: Streit um Brücke ist beigelegt

Bei einem Unfall Ende März 2013 wurde die Eisenbahnbrücke über die Bundesstraße 10 am Ortsende von Günzburg in Richtung Leipheim so stark beschädigt, dass sie aus Sicherheitsgründen abgerissen werden musste (wir berichteten). Der Fahrer eines Tiefladers, auf dem ein großer Bagger stand, war seinerzeit gegen die Brücke gefahren. Die Eisenbahnbrücke wäre Teil des Gleisanschlusses für das Gelände des ehemaligen Fliegerhorstes. Da sich der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet und die Versicherung des betroffenen Fuhrunternehmens nicht auf eine gütliche Regelung des Schadenersatzes einigen konnten, kam es zu einem Verfahren vor dem Landgericht Memmingen.

Jetzt haben sich der Zweckverband und die Versicherung auf einen Vergleich geeinigt, gab Landrat Hubert Hafner in der gestrigen Sitzung des Zweckverbands bekannt. Die Versicherung zahlt an den Verband 45000 Euro. Außerdem soll der beschädigte Brückenauflieger als Schrott verkauft werden. Zweckverbands-Geschäftsführer Christian Zimmermann rechnet damit, dass dies zusätzlich 7000 Euro bringen könnte. Der Verband habe dem Vergleich schließlich zugestimmt, weil allein ein Sachverständigen-Gutachten zur Ermittlung des Schadens etwa 100000 Euro gekostet hätte, erläuterte Zimmermann. Und dem Verband sei es zu riskant gewesen, bei einer Niederlage vor Gericht für diese Summe aufzukommen.

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