Zwischenlager darf weiter genutzt werden: So reagieren Anwohner
Plus Laut Gericht ist die Einlagerung der Kernbrennstoffe in Gundremmingen sicher. Das sieht die Klägerseite, die mehr als 130.000 Euro Verfahrenskosten gezahlt hat, anders.
Es ist im Hinblick auf die Historie dieses Rechtsstreits ein erwartbares und doch entscheidendes Urteil für die Anwohnerinnen und Anwohner in Gundremmingen und in Nähe des Zwischenlagers: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat entschieden, dass die atomrechtlichen Genehmigungen für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager auf dem Gelände des ehemaligen Kernkraftwerks Gundremmingen nicht aufgehoben werden müssen. Ziel der fünf Kläger, die zwischen vier und elf Kilometer vom Atommüll-Lager entfernt wohnen, war es, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung zur Aufhebung der atomrechtlichen Genehmigungen zu verpflichten. Betreiberin des Zwischenlagers ist seit Januar 2019 die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ). Der BayVGH hat die Klagen nunmehr abgewiesen. Doch die Kläger wollen noch nicht aufgeben.
Flugzeugabsturz über Zwischenlager in Gundremmingen sei unwahrscheinlich
Nach Auffassung des Gerichts ist die erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen (etwa durch Störfälle im Lager, Materialermüdung) sowie der erforderliche Schutz gegen Einwirkungen Dritter (beispielsweise gezielte Angriffe durch Flugzeugabstürze) auf das Zwischenlager hinreichend gewährleistet. Die Einlagerung der Kernbrennstoffe in den Castoren sei für die genehmigte Lagerdauer von 40 Jahren hinreichend sicher.
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