Feuerwerk und Böller: Was gilt an Silvester im Kreis Günzburg?
Das Landratsamt erklärt die aktuellen Regeln für Silvester und geht davon aus, dass die Menschen sich verantwortungsbewusst verhalten.
Wegen der Corona-Pandemie gilt zu Silvester wieder ein Verkaufsverbot für Böller. Nach der Regelung, die der Bundesrat kürzlich gebilligt hat, darf wie schon 2020 kein Feuerwerk über die Ladentheken gehen. So sollen Unfälle durch den unsachgemäßen Gebrauch von Knallkörpern und Raketen vermieden und damit die bereits extrem belasteten Krankenhäuser geschont werden. Zudem herrscht in Bayern ein Böllerverbot auf öffentlichen Plätzen, die Örtlichkeiten müssen aber von den Kommunen erst benannt werden - abgesehen davon, dass beispielsweise an Kirchen, Altenheimen oder Krankenhäusern das Zünden der Pyrotechnik generell untersagt ist. Wie ist die Situation im Landkreis Günzburg?
Keine Einsätze für den Rettungsdienst im Kreis Günzburg in der Silvesternacht im vergangenen Jahr
Im vergangenen Jahr gab es eine solche Allgemeinverfügung des Landkreises Günzburg, die das Mitführen und Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen im Landkreis grundsätzlich untersagt hatte. Dies ist für dieses Jahr nicht geplant, erklärt das Landratsamt auf Anfrage. Aufgrund des erneuten Verkaufsverbots von Feuerwerkskörpern gehe man davon aus, dass private Vorräte größtenteils aufgebraucht seien. Im vergangenen Jahr habe es in der Silvesternacht keine Einsätze des Rettungsdienstes gegeben, die auf Feuerwerkskörper zurückzuführen gewesen seien.
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