So ist Ex-CSU-Politiker Nüßlein am neuen Klostergasthof beteiligt
Plus Georg Nüßlein ist Mitgesellschafter im Klostergasthof Wettenhausen. Die Klosterverantwortlichen verteidigen die Beteiligung des über die Maskenaffäre gestolperten Politikers.
Eine offizielle Eröffnung steht noch aus, bis der Laden richtig läuft, die Verantwortlichen zum Durchschnaufen gekommen sind und den richtigen Termin gefunden haben. Seit zwei Wochen wird bereits gekocht und ausgeschenkt, gegessen und getrunken in der neuen Klostergaststätte "Zum goldenen Pflug" in Wettenhausen. Der Name geht auf den Vorschlag einer Leserin der Günzburger Zeitung zurück, die Dominikanerinnen konnten sich sofort mit der Namensidee anfreunden. Wie sich inzwischen herausgestellt hat, ist einer der Gesellschafter der neu gegründeten Betreibergesellschaft Monasterium GmbH & Co. KG der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein, der über die Maskenaffäre gestolpert und aus seiner Partei ausgetreten ist.
Nüßlein: Strafverfolgung war eine "ausgemachte Sauerei"
Strafrechtlich konnte ihm aus den mit großzügigen Provisionszahlungen verbundenen Maskendeals kein Strick etwa wegen Abgeordnetenbestechlichkeit gedreht werden. Dieses Verfahren ist höchstrichterlich abgeschlossen. Eine steuerliche Streitfrage ist noch offen. Immer mehr Leute merkten, lautet die Erzählung aus Nüßleins Sicht, dass die Strafverfolgung eine "ausgemachte Sauerei" und "politisch hoch motiviert" gewesen sei. Den einzigen Rechtsbruch habe die Generalstaatsanwaltschaft München begangen, in dem sie beispielsweise sein Haus durchsucht habe. Die Unkorrektheit jener Maßnahme sei vom Bundesgerichtshof bestätigt worden.
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Die Diskussion ist geschlossen.
GmbH-Beteiligungen .., Skihotel in Transsylvanien, .. dort auch auf auf die Jagd gehen ..Geschäfte machen...
Da hat jemand seinen Lebenserfolg dem schnöden Mammon und dessen nach außen getragenen Aktivitäten gewidmet.
Und wenn man beim "Geschäfte machen" erwischt wird, ist man beleidigt und nachtragend ...
Na, ja .. sol ler machen, aber einen Artikel in dieser Größe als Wohltäter der Gesellschaft ist es nicht wert. Ein dreizeiler hätte gereicht.
Ja, wenn man mehrere Hundertausend als Provision für ein Geschäft in einer Notsituation der Gesellschaft kassiert, die aus den Steuereinnahmen der Normalbürger stammen, kann man schon gut den großzügigen Wohltäter geben. Es ist und bleibt verwerflich was dieser CSU-Politiker getan hat, auch wenn man ihm rein juristisch nichts anhaben kann. Aber dafür hat der Herr Rechtsanwalt ja gesorgt. Ich bin und bleibe enttäuscht.