Die Bürger im Landkreis Neu-Ulm rüsten auf
Plus Immer mehr Menschen in der Region besitzen den kleinen Waffenschein und dürfen damit Schreckschusswaffen mit sich führen. Die Behörden sehen die Entwicklung kritisch.
Eine neblige Nacht im Oktober in Illertissen: Gegen 1 Uhr kontrollieren Polizisten an der Hauptstraße einen Passanten. Was sie entdecken, kann beunruhigen: Der 35-Jährige trägt in seiner Hosentasche einen sogenannten Totschläger mit sich. Die Waffe habe er selbst gebaut, um sich im Ernstfall verteidigen zu können, sagte er den Beamten. Zuletzt ereigneten sich mehrere solcher Fälle: Rüsten die Menschen im Landkreis Neu-Ulm auf? Die Statistik des Landratsamts gibt eine Antwort darauf: Die Zahl der Anträge für einen sogenannten kleinen Waffenschein ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen.
Er gilt als Erlaubnis, sich legal zu bewaffnen: Wer den Schein hat, darf eine Schreckschuss-, Reizgas- oder Signalwaffe (kurz: SRS) nicht nur besitzen – sondern auch in der Öffentlichkeit mit sich führen. Ein Grund muss bei der Beantragung nicht angegeben werden, sagt Wolfgang Höppler, Leiter des Fachbereichs Sicherheitsrecht am Neu-Ulmer Landratsamt. Und das, obwohl solche SRS-Waffen für Laien kaum von scharfen Pistolen oder Revolvern zu unterscheiden seien.
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