
Diese Quarantäne-Regeln gelten jetzt im Landkreis Neu-Ulm

Die Regelungen sind angepasst worden. Es gibt Ausnahmen für Abschlussklassen. Auch Geimpfte müssen als Kontaktpersonen in Quarantäne.
Wer aufgrund eines Corona-Falls in Quarantäne muss, für den gelten jetzt geänderte Regelungen. Darauf hat das Landratsamt Neu-Ulm hingewiesen. Hintergrund für die Änderungen ist der Start des Präsenzunterrichts für viele Klassen. Da auch das Thema Virusmutationen eine zunehmende Rolle spielt, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Änderungen bei den Quarantänebestimmungen erlassen. Dabei wird übrigens nicht unterschieden, ob es sich um eine Virusmutation handelt. Die Vorgaben sind bei allen Varianten gleich.
Kontaktpersonen der Kategorie 1 müssen ab sofort 14 Tage in häusliche Quarantäne. Das gilt für Menschen, die engen Kontakt mit jemandem hatten, der positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Das Risiko für diese Personen, sich auch mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, ist höher. Die Möglichkeit, die Quarantäne aufgrund eines negativen Testergebnisses zu verkürzen, entfällt jetzt generell.
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