Vom Irrglauben an die absolute Gerechtigkeit
Warum Regeln für die Geldvergabe des Landkreises Neu-Ulm so schwierig aufzustellen sind.
Nein, feste Regeln gab es früher nicht: Wer für welche Veranstaltung einen sogenannten freiwilligen Zuschuss vom Landkreis bekommen kann, war nicht genau festgelegt. Das ist seit Freitag anders. Da hat der zuständige Ausschuss für Schule, Kindergarten, Sport und Kultur eine Richtlinie zur Verteilung von Fördergeldern beschlossen. Lange hatte niemand eine solche Vereinbarung vermisst, doch als im vergangenen Jahr das Geld wegen der Klinikkrise besonders knapp war, erhob sich der Ruf nach einer Regelung, um für mehr Gleichbehandlung so sorgen. Allerdings tauchte sozusagen auf den letzten Metern der Zielgerade ein unerwartetes Hindernis auf: ein detailreicher Änderungsvorschlag der Freien Wähler.
Eigentlich war die Richtlinie bereits ausgetüftelt. Dafür hatte sich vergangenen Dezember eine Arbeitsgruppe aus Fraktionsvertretern im Landratsamt getroffen. Sie einigten sich auf eine Richtlinie zur Kulturförderung, die im wesentlichen zwei Pauschalbeträge festlegt: Für Kulturprojekte, die „ihre Ausstrahlungswirkung auf den gesamten Landkreis entfalten“, können die Organisatoren 5000 Euro erwarten. Handelt es sich aber um ein sogenanntes „kulturelles Leuchtturmprojekt“ mit einer über die Kreisgrenzen hinaus gehenden Anziehungskraft, gibt es in der Regel 7000 Euro.
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