Prozess um Hundeattacke in Weißenhorn: Welcher Halter haftet?
Plus Ein Hund wird von einem deutlich größeren Artgenossen in Weißenhorn schwer verletzt. Die Eltern der Besitzerin schildern, wie sie den Angriff erlebt haben.
Auch am zweiten Verhandlungstag im Prozess um eine Hundeattacke in Weißenhorn haben sich die beiden Parteien vor dem Amtsgericht Neu-Ulm nicht auf eine gütliche Einigung verständigen können. Die Klägerin, deren Hund durch den Biss eines anderen Tieres lebensgefährlich verletzt worden war, will die Behandlungskosten erstattet haben. Der Beklagte wiederum spricht von einem gezielten Angriff auf seine Hunde, die sich lediglich verteidigen wollten.
Zur Unterstützung zogen die Klägerin und ihre Familie einen Fachanwalt für Tierrecht hinzu, der am Mittwoch eigens aus der Nähe von Mainz angereist war. Ein wichtiger Faktor bei der Angelegenheit: Der Hund - er heißt Paul - war bei dem Vorfall nicht angeleint. Die bloße Anwesenheit eines Hundes reiche aber nicht aus, um von einer Tiergefahr auszugehen, sagte der Anwalt und verwies auf mehrere Gerichtsurteile dazu. "Es muss noch etwas anderes dazu kommen."
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Die Haftungsfrage ist nicht geklärt? Oh Mann, das deutsche Recht ist manchmal echt verrückt. Man ist halt Hundehalter für die Schäden seines Hundes verantwortlich. Ob der kleinere Hund jetzt mit bösen oder guten Absichten angerannt kam spielt doch keine Rolle. Wenn die beiden Hund einen Passanten angreifen, weil sie denken, ihr Herrchen muss verteidigt werden, muss man dann auch die Haftungsfrage klären? Muss dann das Opfer auch beweisen, dass es dem Herrn wohlgesonnen war? Wenn ich weiß, dass mein Hund andere Hunde nicht unbedingt freundlich gesonnen ist, dann schreite ich ein sobald ein fremder Hund angelaufen kommt. Dieser Halter hat es ja darauf angelegt.