Vergewaltigungen im Unterallgäu: 14 Jahre Haft für Ali A.
Vor dem Landgericht Memmingen hat am Dienstag der letzte Verhandlungstag zu den Sexualdelikten im Unterallgäu stattgefunden. Er endete mit einem Urteil.
"Warum nicht, warum nicht, warum nicht?“ – Diese Worte soll Ali A. immer wieder gesagt haben, während er an einem Dezemberabend eine Frau vergewaltigte. Und genau diese Worte zitierte Richter Christian Liebhart am Dienstagabend auch, um seine Urteilsbegründung einzuleiten. Sie verdeutlichten Liebhart zufolge schlaglichtartig, mit welcher „selten zu beobachtenden Hartnäckigkeit“ der 26-jährige Eritreer bei seinen Schreckenstaten vorging. Er habe eine „erhebliche Empathielosigkeit“ gezeigt. Ali A. wurde zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem behält sich das Gericht vor, im Anschluss eine Sicherungsverwahrung anzuordnen.
Vergewaltigungen im Unterallgäu: Angeklagter ist laut Gutachter schuldfähig
Damit endete am Landgericht Memmingen ein Prozess, der für viel Aufsehen im Unterallgäu und weit darüber hinaus gesorgt hatte. So war es auch nach den Taten im Winter 2018 gewesen. Ali A. wurde nun schuldig gesprochen, innerhalb dreier Tage erst in Egg an der Günz und dann in Babenhausen (Unterallgäu) zwei Spaziergängerinnen vergewaltigt und vorsätzlich verletzt zu haben. Kurz nach der zweiten Tat griff er eine weitere Frau an der Umkleidekabine des Babenhauser Badesees an, was sich als sexuelle Nötigung mit gefährlicher Körperverletzung im Urteil niederschlug.
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