Mofafahrer stürzt über Leine: Wann Mofas auf Radwegen fahren dürfen
Ein Unfall auf einem Radweg nahe des Krumbads sorgt für Diskussionen. Durfte der 15-Jährige mit seinem Mofa überhaupt dort fahren?
Für Diskussionen auf der Facebook-Seite der Mittelschwäbischen Nachrichten sorgte eine Polizeimeldung vom Dienstag. Ein junger Mofafahrer war am Montag auf einem Radweg am Krumbad über eine gespannte Hundeleine gestürzt. Mehrfach wurde gemutmaßt, dass der 15-Jährige dort mit seinem Mofa gar nicht hätte fahren dürfen.
Hierzu hat unsere Redaktion beim Verkehrsexperten Markus Praschivka von der Krumbacher Polizei nachgefragt. Er stellt klar: „Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas auf Radwegen fahren. Nur innerorts muss die Erlaubnis auch extra auf einem Schild angeschrieben sein.“ Da das Krumbad nicht als geschlossene Ortschaft gelte, habe der junge Mann nichts falsch gemacht, betont der Polizeibeamte. Er habe einfach Pech gehabt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Da hätte es keines Verkehrsexperten bedurft. Das steht im Gesetz. Nach § 2 Abs. 4 Satz 6 StVO darf man mit Mofas (und E-Bikes) außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege benutzen.