Nicht genehmigte V-Markt-Erweiterung bringt Räte in die Zwickmühle
Der Einzelhändler ist als Einkaufsziel, Arbeitgeber und Steuerzahler wichtig für die Stadt, andererseits kann sie den Rechtsbruch nicht folgenlos hinnehmen
Für Diskussionen in der Stadtratssitzung am Dienstagabend sorgte ein Antrag des V-Markt-Betreibers in Thannhausen zur Änderung des Bebauungsplans. Der Anlass: Die durch den bestehenden Bebauungsplan genehmigte Verkaufsfläche des Marktes ist aktuell um rund 750 Quadratmeter überschritten. Das Landratsamt habe den Zustand bereits moniert.
Zweiter Bürgermeister Peter Schoblocher (Freie Wähler) sagte auf Nachfrage unserer Zeitung, er könne sich diesen Zustand nur dadurch erklären, indem bisherige Lagerflächen zu Verkaufsflächen umfunktioniert wurden. Vergrößert wurde das Gebäude in der Bürgermeister-Raab-Straße jedenfalls nicht. Zusätzlich hat der Betreiber aus Sicht der Stadt die Aufteilung des Warenangebots in 32 Prozent Lebensmittel und 68 Prozent andere Waren deutlich zugunsten des Lebensmittelangebots verändert. Ein klarer Verstoß gegen bestehendes Recht. Mit dem Antrag zur Änderung des Bebauungsplans wollte die Betreiberfirma Kaes die Situation nun nachträglich rechtlich ins Reine bringen. Das versetzt die Stadt in die Zwickmühle. Denn einerseits „muss man das Vorgehen missbilligen“, wie Bürgermeister Georg Schwarz unmissverständlich klarstellte. „Nichtsdestotrotz brauchen wir eine Lösung.“ Stoße die Stadt keinen entsprechenden Planungsprozess an, bestehe die Gefahr, dass das Landratsamt als Genehmigungsbehörde in der Angelegenheit aktiv wird, und den Markt schließt.
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