Die Kunstfreiheit soll vor das Verfassungsgericht
Plus Bayern kündigt zwar die Theater-Öffnung an, damit ist für „Aufstehen für die Kunst“ juristisch nicht alles geklärt. Sie zieht vor das Verfassungsgericht.
Sollten bayerische Theater, Konzert- und Opernhäuser tatsächlich am 22. März wieder öffnen, so will Kunstminister Bernd Sibler (CSU) „weg von starren Zuschauerzahlen“, wie sie 2020 mit Begrenzungen von 50, 200 oder 500 Personen noch galten. Die maximal zulässige Zuschauerzahl solle sich stattdessen nach den örtlichen Gegebenheiten sowie der Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstandes und den gängigen Hygienemaßgaben richten, sagt Sibler. Details dazu würden noch ausgearbeitet. Vorausgesetzt bleibt, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in den zwei Wochen zuvor den Wert von 100 nicht überschritten hat und die Entwicklung des Infektionsgeschehens stabil oder rückläufig ist.
Für den Fall des Falles dürfte gleichzeitig dann auch folgende Verordnung greifen: Liegen die Inzidenz-Zahlen zwischen 50 und 100 – wie derzeit beispielsweise in München und Augsburg –, müssen Besucher zum Eintritt einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnell- oder Selbsttest vorlegen. Einen solchen Test können die Häuser für ihr Publikum auch selbst am Eingang anbieten. Bei einer stabilen Inzidenz-Lage unter 50 sind nach Angaben des Kunstministeriums jedoch keine Tests nötig.
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