Die Akte Ertl soll geschlossen werden
Das Landgericht stellt das Verfahren gegen den Rotter Landwirt vorläufig ein. Geldbuße und 200 Sozialstunden.
Solche Nachrichten lösten in der Öffentlichkeit nicht nur bei engagierten Tierschützern empörte Reaktionen aus: Auf einem Bauernhof im Landkreis Landsberg sind sieben Milchkühe verhungert. Mindestens 15 Rinder einer Herde von 86 Tieren waren, völlig abgemagert, im Stall kniehoch in Gülle und Mist gestanden. Wohl schon länger tot, waren bei einigen Tieren die Kadaver angefressen. Bald zwei Jahre ist es her, dass das Landratsamt dem Hof in Rott die Tierhaltung als Gewerbe deswegen untersagte. Was prompt folgte war eine Anklage wegen Tierquälerei.
Für einen Landwirt, noch dazu wenn er der Sohn eines früheren Bundeslandwirtschaftsministers ist, ein ungeheurer Vorwurf. Und so hat Nikolaus Ertl vehement gegen seine Verurteilung gekämpft. Mit Erfolg. In Augsburg hat eine Strafkammer des Landgerichts jetzt in zweiter Instanz das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt – bis der heute 66-Jährige eine Geldbuße von 2000 Euro an die Justizkasse überweist und 200 Sozialstunden in einer karitativen Einrichtung gearbeitet hat. Dann wird die Justiz die Akten endgültig schließen. Damit ist Ertl auch nicht vorbestraft.
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