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  3. Justiz: „Der Angeklagte ist kein Raser“

Justiz
27.10.2011

„Der Angeklagte ist kein Raser“

Geldstrafe für schweren Unfall auf der Autobahn, Fahrer behält den Führerschein

Landsberg Vor Gericht wurde der schwere Verkehrsunfall „aufgearbeitet“, der sich am Karfreitag 2011 auf Höhe der Auffahrt Landsberg-Nord der A96 ereignet hatte: Strafrichterin Beate Kreller verurteilte den Angeklagten, einen Industriekaufmann (52) aus Albstadt (Landkreis Balingen, Baden-Württemberg) wegen verkehrswidrigen Verhaltens und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1800 Euro, die in 60 Tagessätzen zu 30 Euro fällig werden. Darüber hinaus muss der Beschuldigte die Kosten des Verfahrens tragen.

Den Führerschein darf der verheiratete Familienvater, der am Tag des Unfalls mit seiner Frau und den beiden Kindern auf dem Weg zum Ammersee war, behalten. Denn nach der Beweisaufnahme mit einer Reihe von Zeugenaussagen war das Unfallgeschehen vom 22. April dieses Jahres für die Richterin aufgeklärt: Demnach sei der Angeklagte kein rücksichtsloser Raser. Sondern er habe das nachfolgende Auto wohl viel zu spät beziehungsweise gar nicht gesehen, als er von der rechten Fahrspur der A 96 mit etwa 120 Stundenkilometern Geschwindigkeit auf die linke Spur wechselte und dadurch eine Pkw-Fahrerin (27) aus Zürich zum Ausweichen und zu einem jähen, harten Bremsvorgang zwang. Die junge Frau kam mit ihrem „dunklen Auto“ ins Schleudern. Das Gefährt drehte sich um die eigene Achse, „schoss“ quer über Leitplanke und Autobahn auf den Seitenstreifen der Fahrbahn, überschlug sich und blieb auf der Seite liegen.

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