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Landkreis Landsberg
14.02.2021

Wohnen: Wie nah darf man im Landkreis Landsberg an den Nachbarn heranrücken?

Für die Bauherren gelten neue Regeln und die sind auf dem Lechrain von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich
Foto: Julian Leitenstorfer

Plus Dicht an dicht oder lieber auf Abstand? In der Bayerischen Bauordnung gibt es zahlreiche Veränderungen in Sachen Bauen. Die Kommunen auf dem Lechrain reagieren darauf mit sehr unterschiedlichen Lösungen. Braucht das Landratsamt derzeit länger mit Genehmigungen?

Der Bayerische Landtag hat das Baurecht verändert. Ziel ist es, dass schneller, höher und dichter gebaut werden darf. Die Diskussionen darüber in den Gemeinderäten auf dem Lechrain waren kontrovers. Das Landsberger Tagblatt gibt einen Überblick.

In Bayern kann in Gebieten ohne Bebauungsplan seit 1. Februar höher und dichter gebaut werden. Neu geregelt wurden mit der Novelle auch weitere Faktoren, unter anderem, wie Dächer bei der Abstandsberechnung zu veranschlagen sind. Der Freistaat hat den Kommunen zugestanden, das Abstandsmaß in einer eigenen Satzung festzulegen. Bislang gilt: Ist das Haus zehn Meter hoch, müssen auf zwei Seiten zehn Meter Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten werden und die Hälfte auf den zwei anderen. Jetzt müssen Bauherren in diesem Beispiel auf allen Seiten nur vier Meter Abstand halten. Weiterhin gilt ein Drei-Meter-Mindestabstand zur Grundstücksgrenze. Häuser, die länger als 16 Meter sind, unterliegen anderen Vorgaben.

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