Er soll seine Tochter missbraucht haben: Vater wird freigesprochen
Plus Hat ein Mann aus Landsberg seine Tochter missbraucht? Die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts ist von seiner Schuld nicht überzeugt.
Die Erleichterung war dem Angeklagten anzusehen – und eine gewisse Verunsicherung darüber, was ihn nun erwartet. Ein heute 53-jähriger Vater von vier Kindern aus Landsberg wurde von der Jugendkammer des Augsburger Landgerichts vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Tochter freigesprochen. Dies hatten zuvor Staatsanwaltschaft und Verteidigung in ihren Plädoyers beantragt. Bereits im Laufe des Verfahrens war der Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen worden, die er im März 2023 hatte antreten müssen.
War es ein „Feldzug“ der Ehefrau des Angeklagten unter Einbeziehung der damals elfjährigen Tochter gegen den Kindsvater im Umfeld der Ehescheidung? Vielleicht steht ja die ausführliche Urteilsbegründung des Gerichts entsprechend gehegten Mutmaßungen entgegen. Für die Urteilsbegründung wurde aber auf Antrag des Vertreters der Nebenklage die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zum Schutze der Interessen der Geschädigten, weil in der Begründung intime Details aus dem Verfahren zur Sprache kommen könnten, wie es hieß. Mehreren Angehörigen des Angeklagten auf den Besucherplätzen blieb somit der abschließende Wortlaut des Gerichts vorenthalten. Öffentlich war das Urteil: Freispruch.
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