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  3. Denklingen: Ermittlungen gegen Denklinger Bürgermeister: So ist der aktuelle Stand

Denklingen
24.05.2022

Ermittlungen gegen Denklinger Bürgermeister: So ist der aktuelle Stand

Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt noch, ob sich Denklingens Bürgermeister Andreas Braunegger (Bild) strafbar gemacht hat.
Foto: Christian Rudnik (Archiv)

Eine Bürgerin wirft Denklingens Bürgermeister Andreas Braunegger den Verkauf von Grundstücken „weit unter Wert und unter der Hand“ vor. Nun äußert sich der Beschuldigte selbst zu den Ermittlungen.

Gegen Denklingens Bürgermeister Andreas Braunegger läuft aktuell ein Verfahren wegen des Verdachts auf Untreue (LT berichtete). Ursprünglich wollte sich der Rathauschef nicht zu den Vorwürfen äußern, nun hat er es im gemeindlichen Mai-Mitteilungsblatt im Vorwort auf eineinhalb Seiten getan. Eine schriftliche Anfrage unserer Redaktion mit weiteren Fragen zu den Vorwürfen hat Braunegger „aus zeitlichen Gründen“ innerhalb einer Woche noch nicht beantwortet – trotz vorheriger Zusage. Was die Staatsanwaltschaft Augsburg zum Ermittlungsstand sagt.

Bürgermeister nutzt kommunales Mitteilungsblatt als Medium zur persönlichen Stellungnahme

Eine Bürgerin Denklingens hatte den Bürgermeister angezeigt. Sie wirft Braunegger vor, gemeindliche Grundstücke weit unter dem Bodenrichtwert und unter der Hand verkauft zu haben, wie sie Anfang April gegenüber unserer Redaktion erklärte. So habe die Gemeinde Denklingen einen Verlust von ungefähr 100.000 Euro erlitten. Sie sagte: „Ich will dem Bürgermeister nicht schaden, aber ich will Aufklärung.“

Nun meldet sich der Beschuldigte selbst im Mitteilungsblatt zu Wort. Als Bürgermeister und Privatperson wolle er die Vorwürfe und das Ermittlungsverfahren nicht unkommentiert im Raum stehen lassen. Andreas Braunegger schreibt: „Im Januar erhielt ich einen Anruf, ich war gerade mit dem Auto unterwegs, als mir von der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck mitgeteilt wurde, dass gegen mich als Privatperson eine Anzeige erstattet und wegen Veruntreuung ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen meine Person eingeleitet ist.“ Er könne sich dies nicht erklären und sei sich keiner Schuld bewusst, so Braunegger, der nach eigener Aussage „Rechtsbeistand beauftragt“ hat.

Untreuevorwurf: Grundstücke für knapp 90 Euro pro Quadratmeter verkauft

Die Gemeinde sei erstmals von einem Anlieger im Jahr 2018 angesprochen worden, ob diese bereit wäre, „ein paar Quadratmeter an den Anlieger zu veräußern“. Daraufhin sei entsprechend der damals gültigen Grundstückspreise ein Kaufpreis von 89,50 Euro pro Quadratmeter angeboten worden, erklärt Braunegger. „Das hat sich herumgesprochen und weitere Anlieger sind von sich aus auf die Gemeinde zugekommen und haben im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020 Teilflächen als Erweiterung für ihr Grundstück von der Gemeinde gegen einen Betrag von 89,50 Euro pro Quadratmeter erworben.“

Als 2020 die Grundstückspreise rasant in die Höhe stiegen und die Gemeinde Denklingen im sogenannten „Einheimischen Modell“ Grundstücke zu einem Preis von etwa 250 Euro pro Quadratmeter veräußern musste, habe der Gemeinderat aus einer gerechten Grundhaltung heraus beschlossen, den Preis für gemeindliche Grundstücke ebenfalls anzuheben, schreibt er im Mitteilungsblatt weiter. „Hierbei handelt es sich um nicht erschlossene Grundstücke, der Käufer kann von so einem Grundstück seinen Garten nicht nur erweitern, sondern könnte in Zukunft auch den Vorteil haben, in seinen Garten ein Haus zu bauen, falls alle baurechtlich festgelegten Vorschriften erfüllt werden.“ Es sei zwingend notwendig gewesen, eine solche Teilfläche künftig „zu einem angemessenen Preis“ zu verkaufen, so der Bürgermeister.

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In einer Gemeinderatssitzung sei beschlossen worden, derartige Teilflächen ab dem 1. Januar 2021 zu einem Quadratmeterpreis von 166,67 Euro statt bisher 89,50 Euro zu verkaufen. „Dies beweist, dass ich zu keinem Zeitpunkt eine Absprache mit einem der Anlieger getroffen habe und im Alleingang etwas entschieden habe“, schreibt Braunegger und verweist auf den Vorwurf der Bürgerin: Hätte sich diese zu einem früheren Zeitpunkt zum Kauf einer Teilfläche entschieden, so hätte sie den damals geltenden Quadratmeterpreis bezahlt.

„Man muss sich das mal vorstellen, welcher Anschuldigung ich hier als Privat- und öffentliche Person ausgesetzt bin und zu Unrecht mit einer Strafanzeige wegen Veruntreuung konfrontiert bin“, schreibt Braunegger. Sobald der Sachverhalt juristisch geklärt ist, wolle er das Ergebnis der Öffentlichkeit mitteilen.

Die Staatsanwaltschaft Augsburg, die die Ermittlungen aufgenommen hat, wollte sich auf Nachfrage unserer Redaktion nicht konkret zum Fall äußern. „Die Ermittlungen dauern noch an, es werden Wertgutachten für die verkauften Grundstücke erstellt“, sagt ein Sprecher. Neue Erkenntnisse werde es frühestens im September geben. 

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