Könnten im Landkreis bald Corona-Bußgelder zurückgezahlt werden?
Plus Corona-Ausgangsbeschränkungen in Bayern waren nach einem Gerichtsurteil teils rechtswidrig. Unter Umständen könnten Bußgelder zurückgefordert werden.
Während der Corona-Pandemie brauchten die Menschen im Landkreis Landsberg im Frühjahr 2020 einen "triftigen Grund", um vor die eigene Haustür zu gehen. Wer einen solchen unterwegs auf der Straße oder im Park nicht vorweisen konnte, dem drohte eine Strafe. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat diese strengen Ausgangsbeschränkungen in einem Urteil inzwischen als unwirksam und unverhältnismäßig eingestuft. Können verhängte Bußgelder also zurückgefordert werden?
Im Frühjahr 2020 schossen die Corona-Zahlen astronomisch in die Höhe und das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege arbeitete die 1. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung aus. Diese sah auch die strengen Ausgangsbeschränkungen vor, die im April angewendet wurden. Das Urteil aus Leipzig bezieht sich auf diese 1. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Es gab auch in der Folge noch Ausgangsbeschränkungen, zu denen es aber noch kein höchstrichterliches Urteil gibt.
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