Landtag stellt klar: Jäger aus Prittriching darf Biber auch nachts schießen
Plus Plage oder Motor ökologischer Vielfalt? Meinungsverschiedenheiten zum Biber spiegeln sich auch in einem Fall aus dem Landkreis wider, der im Landtag debattiert wurde.
In einer vergangenen Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Sommer ging es unter anderem um eine Eingabe aus Prittriching. Der beauftragte Jäger der Gemeinde hatte sich erneut an den Landtag mit einer Beschwerde über das Landratsamt gewandt.
Demnach darf er Biber aus dem Gemeindegebiet entnehmen, die Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde liegt vor. Ihm wurde es jedoch durch die Untere Naturschutzbehörde nicht gestattet, die Entnahme durch die zusätzliche Nutzung einer Nachtsichttechnik und eines Schalldämpfers vorzunehmen, da dies eine weitere Prüfschwelle der Ausnahmegenehmigung darstellt. Begründet wird die Ablehnung dadurch, dass man bisher schon eine erfolgreiche Abschussquote erzielt hat und die Biberpopulation nicht weiter gefährdet werden soll.
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