Zugunglück Aichach: Urteil steht
Fahrdienstleiter akzeptiert Strafbefehl
Aichach Das Aichacher Zugunglück ist aufgearbeitet – jedenfalls in strafrechtlicher Hinsicht. Der 25-jährige Fahrdienstleiter hat einen Strafbefehl akzeptiert. Das Urteil ist seit Dienstag rechtskräftig. Es wird deshalb keine Gerichtsverhandlung geben. Das bestätigt Julian Küffer, Pressesprecher des Amtsgerichts Augsburg, auf Anfrage.
Wie berichtet, hat das Amtsgericht Augsburg den Strafbefehl gegen den 25-Jährigen vor zwei Wochen erlassen. Es kam damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Augsburg nach, die zu dem Schluss gekommen war: Menschliches Versagen ist Ursache des Unglücks vom 7. Mai 2018. Der Fahrdienstleiter wurde im Strafbefehl zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Bahnverkehrs verurteilt. Er erhob dagegen keinen Einspruch. Laut Küffer beträgt die Bewährungszeit drei Jahre.
Der Fahrdienstleiter hatte am Unglücksabend übersehen, mit einer Hilfssperre am mechanischen Stellwerk die Einfahrt des Personenzuges auf das Gleis zu verhindern, auf dem bereits ein Güterzug stand. Bei dem Unfall wurden der 37-jährige Lokführer und eine 73-jährige Passagierin getötet, 13 Menschen wurden verletzt.
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