Schülerzeitungen: "Schere im Kopf" hat ausgedient
Die "Zensur" von Schülerzeitungen in Bayern ist aufgehoben. Der Landtag hat das Erziehungs- und Unterrichtsgesetz geändert. Bisher durften Schülerzeitungen nur mit Zustimmung der Schulleitung veröffentlicht werden. Jetzt können Schüler entscheiden, ob sie die Zeitung als Einrichtung der Schule oder in eigener Verantwortung nach dem Landespressegesetz herausgeben wollen. Auslöser der Novelle war ein Fall am Neusässer Justus-von-Liebig-Gymnasium im Jahr 2002.
Damals hatte die Schulleiterin des Gymnasiums, Christa Lacher, mehrere Artikel aus der Schülerzeitung Spektrum verbannt, weil sie das Image der Schule gefährdet sah. Auslöser war unter anderen ein Kommentar, der den USA vorwarf, mit ihrem Krieg gegen Terror und Irak noch mehr Hass zu säen. Der Schülerzeitungs-Dachverband "Junge Presse Bayern" hatte damals prompt reagiert: Über die beiden Neusässer Schüler Kilian Geiser und Dominik Mai wurde eine Petition beim Landtag eingereicht. Diese hatte ein großes Presseecho gefunden, das nach Meinung der Jungen Presse mit die Staatsregierung zum Umdenken bewegt habe. Vorstandsmitglied Geiser zeigt sich hoch erfreut: "Dank der Neuregelung entscheiden junge Redakteure in Zukunft selbst, welche Artikel sie drucken wollen - die sprichwörtliche Schere im Kopf hat damit ausgedient." Schulleiter können den Verkauf von Zeitungen vor dem Schulgelände nicht mehr untersagen, sofern sich die Redaktion dafür entscheidet, dass die Schülerzeitung als Druckwerk im Sinne des Bayerischen Presserechts erscheint.
Im Kultusministerium sieht man die Änderung weniger dramatisch: Sprecher Günther Schuster: "Wir haben von vielen Schulen gehört, dass sich trotzdem viele Schülerzeitungsredaktionen dafür entscheiden, Einrichtung der Schule zu bleiben." Diese Möglichkeit besteht trotz Gesetzesänderung weiter.
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