79 bayerische Landtagsabgeordneten beschäftigten Familienmitglieder. Darunter waren auch drei aus dem Unterallgäu und Memmingen.
Was jemand verdient, das geht normalerweise niemanden etwas an. Die Persönlichkeitsrechte wiegen schwerer als das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit. Aber es gibt Ausnahmen von dieser Regel. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Landtagsverwaltung in Bayern dazu verurteilt offenzulegen, wie viel Gehalt Landtagsabgeordnete ihren angestellten Familienmitgliedern gezahlt haben: Der Schutz der persönlichen Daten sei in diesem Fall weniger hoch zu werten als das Recht der Presse auf Informationen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hatte das noch anders gesehen.
Der Verfassungsrechtler und Parteikritiker Hans Herbert von Arnim hatte vor sechs Jahren die Verwandtenaffäre mit seinem Buch „Die Selbstbediener. Wie bayerische Politiker sich den Staat zur Beute machen“ ins Rollen gebracht. 79 Abgeordnete hatten Familienmitglieder beschäftigt. Das war bis 1. Dezember 2000 legal. Bestehende Verträge blieben bis 1. Juni 2013 gültig.
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