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  3. Unterallgäu: Was man über die Wahl wissen sollte

Unterallgäu
16.02.2020

Was man über die Wahl wissen sollte

In den Wahllokalen wird erst am 15. März gewählt, Briefwähler können schon früher ihre Kreuze machen.
Foto: Lintner

Am 15. März bestimmen die Bürger, wer ihren Heimatort und den Kreis für sechs Jahre regiert. Ein Überblick

Rund 113.000 Bürger entscheiden am Sonntag, 15. März, wer die Geschicke ihres Heimatortes und des Landkreises in den nächsten sechs Jahren lenkt. Für die Kandidaten hat die heiße Phase des Wahlkampfs längst begonnen: Einige ziehen von Haus zu Haus, um sich persönlich vorzustellen oder erklären ihr Wahlprogramm bei Informationsveranstaltungen und an Info-Ständen am Marktplatz. Auch viele Wahlplakate hängen schon. Ab wann und wo sie aufgehängt werden dürfen, regelt übrigens die Plakatierungssatzung der jeweiligen Kommunen. Diese haben bereits begonnen, die Wahlbenachrichtigungen zu verschicken. Damit die eigene Wahl auch gültig ist und alle Stimmen genutzt werden, haben wir hier die wichtigsten Informationen rund um die Kommunalwahl im Unterallgäu zusammengefasst:

Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die am 15. März volljährig sind und seit zwei Monaten vor der Wahl ihren Hauptwohnsitz im Landkreis haben. Folglich dürfen auch ausländische Mitbürger in ihren Wohnorten wählen. Seit 2019 dürfen auch Menschen, für die ein Betreuer in allen Angelegenheiten bestellt ist, an den Wahlen teilnehmen.

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