Sogar der Angeklagte schämt sich für seine Ausraster im Fasching
Plus Ein junger Mann rastete bei Faschingsveranstaltungen in Ettringen und Kammlach aus. Vor Gericht schärfte ihm die Jugendrichterin ein: Das ist seine allerletzte Chance.
Zwei Abende im Fasching 2023 hätten einem Heranwachsenden um ein Haar hinter Gitter ins Jugendgefängnis gebracht. Vor allem bei seinem Auftritt in Ettringen überschritt er mehrere Grenzen, beleidigt Security-Mitarbeiter und die herbei gerufenen Polizeibeamten, wird in Gewahrsam genommen und versucht auch fixiert immer wieder mit angedeuteten Kopfstößen seine Verachtung gegenüber der vermeintlichen „Obrigkeit“ auszudrücken.
Und so konstatierte Jugendrichterin Patrizia Rabe: „Sie haben ein massives Problem unter Alkoholeinfluss und gegenüber der Autorität“. Und so ging es bei diesem Prozess vor dem Jugendschöffengericht aufgrund der Vorstrafen eigentlich nur noch um die Frage, ob der Angeklagte nochmals mit Bewährung davon kommt oder er einsitzen muss.
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<Das Abspielen des Videos hinterließ im Gerichtssaal doch eine gewisse Betroffenheit und sogar der Angeklagte meinte dazu, dass „er sich dafür schäme.“>
Vermutlich auf Anraten seines Verteidigers?
„Sich schämen“, „sich entschuldigen“ u.ä. gehört
doch wohl zum Standardrepertoire eines jeden
Verteidigers in vergleichbaren Fällen . . . . .
. . . . wird oft noch vom Gericht „lobend“ erwähnt,
berücksichtigt . . . .